Basler Kantonslabor zieht 13 Kosmetika aus dem Verkehr

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 13 von 30 getesteten Kosmetikprodukte wegen verbotener Inhaltsstoffe vom Markt genommen.

Nach einem Test von 30 kosmetischen Mitteln wie Seifen und Parfüms hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt für 13 von ihnen ein Verkaufsverbot verhängt. Sie enthielten verbotene Inhaltsstoffe, wie aus einem Bericht des Labors vom Donnerstag hervorgeht.
Davon enthielten acht Proben verbotene Duftstoffe und fünf Proben nicht zulässige Farbmittel, wie es heisst.
Ausserdem seien 14 weitere Proben beanstandet worden, weil deklarationspflichtige Inhaltsstoffe nicht angeschrieben waren. Dies sei jedoch besonders wichtig für Personen mit Allergien.
Gefährliche Stoffe in Parfüms und Seifen
Bei drei Parfüms aus der Türkei und fünf Seifen aus Indien, Malaysia, Togo und den Niederlanden wurde das verbotene Lilial (Butylphenyl Methylpropional) festgestellt, wie es weiter heisst.
Der Stoff gelte gemäss der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als fortpflanzungsgefährdend und sei in Kosmetika verboten.
Laut dem Kantonslabor wurde die Seife «Papaya Aura» von Nature Power vom Importeur zurückgerufen. Sie sei mit 730 Milligramm pro Kilo Lilial und 250 Milligramm pro Kilo Lyral sowie weiteren undeclared allergens belastet gewesen. Bei Lyral handle es sich um einen verbotenen Duftstoff.
Verbotene Moschus-Duftstoffe entdeckt
Weiter wurden in den Proben verbotene Moschus-Duftstoffe entdeckt, darunter das erbgutschädigende Moschus-Ambrette, das in einer indischen Seife mit 186 Milligramm pro Kilo nachgewiesen wurde, wie das Kantonslabor schreibt.
In einer anderen Seife sei der Grenzwert von 1100 Milligramm pro Kilo für das hormonwirksame Moschus-Xylol um ein vierfaches überschritten worden.
In einem Kölnisch Wasser aus der Türkei fand das Labor das krebserregende Methyleugenol in einer Konzentration von 220 Milligramm pro Kilo. Der Grenzwert für den Stoff liege indes bei 40 Milligramm pro Kilo.
Nur elf der insgesamt 30 Proben sind gemäss Bericht nicht zu beanstanden gewesen.