Basler Polizist steht wegen Gewalt gegen Asylsuchende vor Gericht

Ein inzwischen freigestellter Basler Polizist muss sich ab Freitag wegen schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende vor dem Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 34-Jährigen vor, die beiden Männer brutal verprügelt zu haben.

Der Schweizer muss sich unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verantworten.
Der erste Vorfall ereignete sich im Februar 2023. Gemäss Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft soll der damals 31-jährige Polizist einen Asylsuchenden brutal verprügelt haben, nachdem dieser sich bei der Dreirosenanlage geweigert hatte, seinen Ausweis zu zeigen. Der Polizist verdächtigte ihn und seine Begleiter, ein Mobiltelefon aus einem parkierten Lastwagen gestohlen zu haben.
Der Polizist fesselte dem Mann daraufhin die Hände hinter dem Rücken und setzte ihn gemäss Anklageschrift auf die Rückbank des Polizeifahrzeugs. Er soll sich daneben gesetzt, Handschuhe angezogen und «wuchtig, aus kurzer Distanz auf engstem Raum und viele Male nacheinander» mit den Fäusten auf den Oberkörper und vor allem auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben.
Zudem soll der Polizist mit den Fingern in die Augen und die Nasenlöcher des Asylsuchenden gegriffen, dessen Hals in die Armbeuge genommen und zugedrückt sowie ihn gewürgt haben. Durch die Intensität des Würgens habe er das Opfer wissentlich und willentlich sowie in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr gebracht, heisst es weiter.
Auf der Polizeiwache Clara soll der Beschuldigte dem Asylsuchenden unter anderem Fusstritte gegen Kopf und Bauch sowie einen Kniestoss zwischen die Beine versetzt haben. Das Opfer wies gemäss Bericht des Universitätspitals Basel unter anderem Prellmarken am Kopf und Einblutungen um beide Augen (Würgetrauma) auf.
Der zweite Vorfall ereignete sich im März 2023, ebenfalls bei der Dreirosenanlage. Laut Anklageschrift soll der Polizist erneut einen Asylsuchenden, der gefesselt auf der Rückbank des Polizeifahrzeugs sass, verprügelt haben. Dabei soll er ihn so fest gewürgt haben, dass er eine Minute lang bewusstlos wurde.
Die «Basler Zeitung» berichtete im November 2025, dass der Polizist trotz der gravierenden Anklage weiterhin im Innendienst der Kantonspolizei arbeite. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte ihn danach per sofort frei. Dies gilt mindestens bis zur Urteilseröffnung.
Der Prozess ist auf zweieinhalb bis drei Tage angelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Basler Polizei befindet sich in einem Umbruch. Der im Juni 2024 veröffentlichte Bericht des Verwaltungsrechtlers Markus Schefer hatte eine grosse Misere im Polizeikorps aufgezeigt. Viele der befragten Polizistinnen und Polizisten klagten über eine «Angstkultur», mangelndes Vertrauen in die Führung sowie über rassistische und sexistische Vorfälle.
Als erste Massnahme hatte Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) den Polizeikommandanten Martin Roth freigestellt. Seit September 2024 agiert Thomas Würgler als Polizeikommandant ad interim und ist mit dem Umbau der Basler Polizei betraut.






