Streit über Verhältnismässigkeit von Pfefferspray an Basler Demo

Ein Polizist hat sich am Donnerstag vor dem Strafgericht Basel-Stadt wegen eines Pfefferspray-Einsatzes am 4. Juli 2020 verantworten müssen. Der Beschuldigte sagte, er habe sich durch einen Demonstranten bedroht gefühlt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Polizisten in der Anklageschrift einfache Körperverletzung und Amtsmissbrauch zur Last. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 180 Franken. Der Beschuldigte zückte seinen Pfefferspray an der unbewilligten Kundgebung gegen einen Demonstranten, der von einer Rampe aus eine Sitzblockade filmte. Der Geschädigte konnte für eine halbe Stunde nichts mehr sehen und litt mehrere Tage unter Juckreiz.
«Für mich war klar, dass eine Gefahr kommt», sagte der Polizist, der damals unterhalb der Rampe gestanden hatte. Gemäss Einsatzdoktrin dürfe es gar nicht so weit kommen, dass sich jemand derart nähert. Mit dem Helm sei seine Sicht eingeschränkt gewesen, zudem sei er bei diesem Einsatz nicht mit einem Schild ausgerüstet gewesen, um sich zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten in der Anklageschrift vor, ohne Vorwarnung und obwohl es keine unmittelbare Gewalt vonseiten des Demonstranten gab, den Pfefferspray eingesetzt zu haben. Bei der unbewilligten Demo handelte es sich um eine Solidaritätsaktion für die Angeklagten bei den «Basel Nazifrei»-Prozessen vor der Staatsanwaltschaft. Dabei kesselte die Polizei die Demo beim Nachtigallenwäldeli ein und kontrollierte Personen.
Eine «Tohuwabohu»-Situation bei der Polizeikette
Anschliessend führte eine Demonstrierenden-Gruppe eine Sitzblockade durch, um die Abfahrt eines Polizeiwagens zu verhindern. Dabei positionierte sich der Beschuldigte bei der Rampe, um die Polizeikette zu sichern. Vor Gericht sagte er, er könne sich nach sechs Jahren nicht mehr an alles erinnern. Jedenfalls habe in dieser Situation ein «Tohuwabohu» geherrscht.
Das Verfahren belaste ihn sehr, sagte der Polizist weiter. Zurzeit sei er krank geschrieben und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung. Er leide unter Schlafstörungen und Existenzängsten aus Furcht vor einer allfälligen Kündigung.
Privatkläger-Anwalt: Polizist hätte warnen müssen
Andreas Noll, Anwalt des Privatklägers, bezeichnete den Pfeffersprayeinsatz als unverhältnismässig – schliesse dürfe Gewalt nur als Ultima Ratio dienen. Der Polizist hätte dem Demonstranten «Stopp» zurufen oder ein Handzeichen geben können. Auch hätte er den Pfefferspray als Warnung auf den Demonstranten richten können.
Zudem wies Noll auf widersprüchliche Aussagen hin: Der Polizist habe bei in der ganzen Untersuchung nie von einer Bedrohung gesprochen, nun aber schon. Sein Mandant und ein weiterer Demonstrant hätten auch nie Anstalten getroffen, die Polizeikette zu durchbrechen. Videoaufnahmen zeigten auch deutlich, dass der Beschuldigte ohne Vorwarnung gesprayt habe.
Noll machte auch klar, dass das Filmen von Polizeieinsätzen gemäss Bundesgerichtsurteil erlaubt ist, sofern es die Arbeit nicht behindert. Der weitere Demonstrant habe schon früher die Rampe betreten. Erst als sein Mandant filmend dazukam, habe der Polizist zum Pfefferspray gegriffen.
Verteidiger: «Polizist war von Situation überrascht»
Stefan Suter, der Verteidiger des Polizisten, bezeichnete seinen Mandanten als «seriösen Menschen», der seine langjährige Arbeit stets korrekt gemacht habe. «Es ist heute im Gerichtssaal einfach, jenen kurzen Moment zu sezieren», sagte Suter. Man müsse sich in jene aufgeregte Geschehen bei der Demo hineindenken. «Er war von der Situation überrascht», sagte Suter weiter über den Polizisten.
Innerhalb von wenigen Sekunden habe er entscheiden müssen, was zu tun ist. In dieser kurzen Zeit und in dieser «Bedrängnissituation» wäre es gar nicht möglich gewesen, den Demonstranten zu warnen. Suter plädierte daher für einen kostenlosen Freispruch.
Das Gericht wird das Urteil am (heutigen) Donnerstagnachmittag um 15.00 Uhr eröffnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.




