Stadt Basel

Basler Staatsanwaltschaft muss wegen Pfefferspray-Einsatz ermitteln

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Nach einem Pfefferspray-Einsatz an einer Demo muss die Basler Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten ermitteln. Das Appellationsgericht hat die Beschwerde eines Demonstranten gutgeheissen. Dieser sagte, der Polizist habe ihm im Juli 2020 aus kurzer Distanz in die Augen gesprüht.

Die Polizei kesselte im Juli 2020 beim Nachtigallenwäldeli in Basel eine unbewilligte Demo ein. Dabei kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz gegen einen Demonstranten, der nun juristisch ...
Die Polizei kesselte im Juli 2020 beim Nachtigallenwäldeli in Basel eine unbewilligte Demo ein. Dabei kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz gegen einen Demonstranten, der nun juristisch ... - Keystone-SDA/Martin Heutschi

Nach dem Gerichtsentscheid muss die Staatsanwaltschaft ihre Einstellungsverfügung aufheben und gegen den beschuldigten Polizisten ermitteln, wie aus dem seit Samstag einsehbaren Urteil hervorgeht.

Bei der unbewilligten Kundgebung demonstrierten am 4. Juli 2020 rund hundert mit Coronamasken vermummte Personen bei der Heuwaage. Der Protest richtete sich gegen die Staatsanwaltschaft im Waaghof, welche gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Basel Nazifrei-Demo vom November 2018 ermittelt hatte. Die Demo von 2020 blockierte die Strasse, worauf die Polizei die Kundgebung beim Nachtigallenwäldeli einkesselte und Personenkontrollen durchführte

Ein damals jugendlicher Demonstrant warf daraufhin der Polizei vor, ihm «ohne Vorwarnung sowie ohne erkennbaren rechtmässigen Grund» aus etwa 1-2 Metern Distanz Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, wie es im Urteil heisst. Er legte Video- und Fotomaterial als Beweismittel vor und reichte Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch ein.

Die Staatsanwaltschaft identifizierte den beschuldigten Polizisten, stellte aber das Verfahren ein. Der Beschwerdeführer sei «schnellen Schrittes» auf den beschuldigten Polizisten und die Polizeikette zugegangen. Dieser habe keine andere Wahl gesehen, als den Pfefferspray einzusetzen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen, argumentierte die Staatsanwaltschaft und berief sich ebenfalls auf Videomaterial. Der Pfefferspray sei in dieser Situation ein «legitimes rechtmässiges Einsatzmittel» gewesen.

Das Gericht kam zum Schluss, auf den Videoaufnahmen sei nicht ersichtlich, dass der Demonstrant auf den fraglichen Polizisten zugegangen sei. Er habe stattdessen mit dem Handy die Szene gefilmt. Es bestehe ein «hinreichender Tatverdacht», dass sich der Polizist strafbar gemacht haben könnte. Nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» dürfe die Staatsanwaltschaft das Verfahren daher nicht einstellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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