Bedingte Geldstrafe für Baselbieter Migrationsbeamtin gefordert

Keystone-SDA
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Muttenz,

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken für eine ehemalige Migrations-Abteilungsleiterin gefordert. Sie hielt nur teilweise an ihrer Anklage fest.

Eine wegen Amtsmissbrauchs beschuldigte Amtsleiterin will vor dem Strafgericht in Muttenz BL keine Aussagen machen. (Archivbild)
Eine wegen Amtsmissbrauchs beschuldigte Amtsleiterin will vor dem Strafgericht in Muttenz BL keine Aussagen machen. (Archivbild) - KEYSTONE/URS FLUEELER

So plädierte die Staatsanwältin bei zwei Punkten aus der Anklageschrift für Freisprüche – beim Vorwurf der Rassendiskriminierung sowie beim Vorwurf, Menschen zum Verzicht auf Prämienverbilligungen aufgefordert zu haben.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer an Schuldsprüchen in drei Punkten fest: An der Anklage wegen Amtsmissbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Die beschuldigte ehemalige Abteilungsleiterin machte vor Gericht keine Aussagen zu den Vorwürfen.

Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin soll zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht haben. Sie wird beschuldigt, Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert zu haben.

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