Dornach: Gemeinderäten drohen hohe Bussen!

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Birseck 16.09.2024 - 08:51

Der Nutzungsstreit des Clublokals Gigersloch in Dornach intensiviert sich, während dem Gemeinderat bei Verstössen Bussen in Höhe von 10'000 Franken drohen.

Gigersloch-Clublokal.
Das Gigersloch-Clublokal. - SC Dornach

Das Wichtigste in Kürze

  • In Dornach herrscht derzeit ein Konflikt um das Gigersloch-Clublokal.
  • Das Oberamt Dorneck-Thierstein hat nun eine Verfügung erlassen.
  • Diese verbietet jegliche Aktivitäten im Aussenbereich des Lokals.

Das Herz des Streits ist das Clublokal bei der Sportanlage Gigersloch in Dornach. Ein Gerichtsurteil bringt den Gemeinderat in eine prekäre Lage. Darüber berichtet die «bz Basel».

Im Mittelpunkt steht die Verfügung des Oberamtes Dorneck-Thierstein. Dieses hat ein Vollstreckungsgesuch von Anwohnern gegen das Lokal in Teilen gutgeheissen und Sanktionen für den Gemeinderat erlassen. Verstösse könnten Bussen bis zu 10'000 Franken nach sich ziehen.

Strenges Verbot für die Gemeinde

Nach dem von den Anwohnern gestellten Vollstreckungsgesuch verbietet die Verfügung jegliche Aktivität im Aussenbereich des Clublokals. Sollte die Gemeinde als Eigentümerin des Geländes die Verfügung missachten, drohen empfindliche Strafen.

Das eigentliche Problem liegt in der rechtlichen Grauzone, in der sich das Restaurant des Clublokals bewegt. Wie sich später herausstellte, wurde die ursprüngliche Baubewilligung für ein Gebiet für öffentliche Einrichtungen ausgestellt, in dem Restaurants per se nicht erlaubt sind.

Die Beiz, die jahrelang vom SC Dornach und einem Unterpächter betrieben wurde, ist seit langer Zeit ein Dorn im Auge der Anwohner. Die Anwohner äussern zudem den Vorwurf mangelnden Willens seitens des Gemeinderats, das Problem zu lösen.

Widerspruch der Gemeinde

Die Gemeinde Dornach hingegen zeigt sich kämpferisch und signalisiert Widerspruch gegen die Verfügung. Gemeindepräsident Daniel Urech hat die Verfügung bereits beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn angefochten, um eine «aufschiebende Wirkung» zu erzielen. Sollte der Gemeinderat den Widerspruch nicht unterstützen, wird die Beschwerde zurückgezogen.

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