Femizid und Leichenschändung im Baselbiet: Prozess beginnt im Mai

Keystone-SDA
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Muttenz,

Ein Familienvater muss sich am 4. Mai vor dem Baselbieter Strafgericht wegen Mordes an seiner Frau und Störung des Totenfriedens verantworten. Der Beschuldigte soll seine Frau «kaltblütig» erwürgt und deren Leiche zerkleinert haben, heisst es in der am Montag veröffentlichten Anklageschrift.

Häusliche Gewalt Femizid
Ein Familienvater muss sich am 4. Mai vor dem Baselbieter Strafgericht wegen Mordes an seiner Frau und Störung des Totenfriedens verantworten. (Symbolbild) - keystone

Der Mann soll die Frau am 13. Februar 2024 in seinem Einfamilienhaus in Binningen BL getötet haben. Die Polizei nahm den heute 43-Jährigen tags darauf fest.

Das Ehepaar stritt sich vor der Tat. Es ging um eine allfällige Scheidung oder Trennung, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift festhält. Daraufhin drückte der Beschuldigte seine Frau an die Wand, schlug, würgte und strangulierte sie mit einem Gegenstand, bis sie qualvoll erstickte. Der Mann habe im «vollständigen Bewusstsein», mit «rücksichtsloser Geringschätzung» des Lebens und mit einer klaren Tötungsabsicht gehandelt, heisst es in der Anklageschrift.

Zuvor soll die Frau im Streit die Trennung oder Scheidung erwogen haben und Einsicht in seine Konten gefordert habe. Der Mann war nicht gewillt, sich zeitweise von den beiden Kindern zu trennen und die Frau finanziell zu unterstützen. Aus einer «egoistischen Haltung», Kränkung und einem Kontrollbedürfnis heraus habe seine Partnerin umgebracht, heisst es weiter.

Der Beschuldigte soll daraufhin während zwei Stunden mit verschiedenen Werkzeugen die Leiche im Waschbecken zerstückelt haben. Er trennte gemäss Anklageschrift Gliedmassen ab, schnitt die Gebärmutter heraus und «pürierte» mit einem Stabmixer mehrere Körperteile des Leichnams. Anschliessend goss er Javelwasser darüber. Er war bei diesem Vorgehen «zu vollumfänglich rationalem Handeln fähig sowie ohne jegliches Ehrfurchtsgefühl», wie es in der Anklageschrift heisst.

Die beiden kleinen Kinder des Paares, Angehörige der Frau sowie die Opferhilfe machen als Privatklägerinnen und -kläger Zivilforderungen geltend. Der Prozess am Strafjustizzentrum in Muttenz BL findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht wird das Urteil am 13. Mai bekanntgeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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