Freispruch in Basel für Facebook-User mit Israel-Hakenkreuz-Bild

Das Basler Appellationsgericht hat am Dienstag einen Mann von der Anklage der Rassendiskriminierung freigesprochen. Er hat gemäss Urteil mit seinem Facebook-Hintergrundbild, das die israelische Flagge mit Hakenkreuz statt Davidsstern zeigte, keine Holocaust-Verharmlosung betrieben.

Das Gericht bestätigte somit den Freispruch der Vorinstanz vom Februar 2025 und wies die Berufung der Staatsanwaltschaft ab. «Damit soll nicht gesagt werden, dass es okay und unproblematisch war, was Sie gepostet haben», sagte die Gerichtspräsidentin zum Beschuldigten. Allerdings könne dies nicht unter den Straftatbestand der Rassendiskriminierung subsumiert werden.
«Die abgeänderte Flagge mag geschmacklos sein, doch wir können daraus keinen Vorsatz auf Verharmlosung des Holocausts ableiten», sagte die Gerichtspräsidentin weiter. Der Beschuldigte habe viel mehr sagen wollen, wie schlimm er die Taten der israelischen Armee in Gaza finde. Es sei nicht nachweisbar, dass er die Shoah gemäss Strafgesetz «gröblich verharmlost» oder dies in Kauf genommen habe.
Anders sei der Fall bei einer Aussage wie beispielsweise «Impfen macht frei» gelagert. Durch den Vergleich mit einer Corona-Impfung werde der Holocaust ins Lächerliche gezogen. Beim besagten Israel-Facebook-Post habe der Beschuldigte einen Vergleich mit einer Tötung einer grossen Zahl Menschen gezogen, womit eine andere Situation vorliege.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.




