Laufental: Bauer lässt Schafe im Winter frieren – verurteilt!

Anna Mikulics
Anna Mikulics

Laufental 19.08.2024 - 08:45

Ein Bauer aus dem Laufental BL schützte seine Schafe nicht ausreichend vor Witterungseinflüssen. Jetzt wurde er dafür verurteilt.

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Ein Bauer liess wiederholt seine Schafe auf der Weide ohne Unterschlupf stehen. Jetzt wurde er – abermals – wegen Tierquälerei verurteilt. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bauer liess seine Schafe im Laufental ohne Unterstand im Freien.
  • Dabei verendete ein Tier direkt auf der Weide.
  • Der Mann machte sich davor schon mehrmals der Tierquälerei schuldig.

Im Januar 2020 kam es zu einer schrecklichen Vernachlässigung von Schafen auf einer Weide im Laufental BL: Sechs Tiere waren ohne Unterstand am Dürrenbodenweg – eines von ihnen, das bereits vorab hinkte, verstarb. Bei diesem Schaf wurde auch die Klauenpflege vernachlässigt.

Weitere Vorfälle werfen Schatten

Der Bauer fiel leider nicht zum ersten Mal wegen Tierwohlvergehen auf, wie «20 Minuten» berichtet. Bereits in der Vergangenheit wurde er mehrfach wegen Tierquälerei verurteilt, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.

So erhielt er im April 2018,Juni 2020 und Januar 2021 von der Solothurner Staatsanwaltschaft Verurteilungen zu bedingten Geldstrafen.

Magst du Schafe?

Ausserdem liess der 43-Jährige laut einem rechtskräftigen Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft im Januar 2023 wiederholt Schafe ohne Unterschlupf im Freien weiden. Diesmal geschah dies an der Schauenburgerstrasse in Frenkendorf.

Unbedingte Strafe wegen vorheriger Vergehen

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Vorstrafen des Tierhalters nun eine unbedingte Strafe verhängt. Der Wiederholungstäter wurde dazu verurteilt, eine Geldstrafe von 900 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 2290 Franken zu bezahlen.

Das Veterinäramt ist regelmässig damit beschäftigt, Tierschutzmeldungen aus der Bevölkerung zu verfolgen. Im vergangenen Jahr wurden 198 solcher Meldungen eingereicht, in zwei Fällen resultierten daraus Tierhaltungsverbote. Ob einer der Verbote den betroffenen Schafhalter betraf, bleibt jedoch unbekannt.

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