Verfahren gegen Basler Staatsanwaltschaft und Kripo eingestellt

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen hat im Fall von Basel Nazifrei das Untersuchungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Basel-Stadt vollständig eingestellt. Gemäss einer Mitteilung vom Freitag hat sich der Tatverdacht nicht erhärtet und es wurden keine Straftatbestände erfüllt.

Auslöser war eine Strafanzeige des Vereins Grauer Block vom Dezember 2021, wie der ausserordentliche Staatsanwalt Michael Grädel des Kantons Schaffhausen mitteilte. Darin war unter anderem der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Begünstigung vorgeworfen worden. So sollen Beweise manipuliert und manipulierten Videos in den Verhandlungen eingesetzt worden sein.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurde das Verfahren nun mit Verfügung vom 25. März 2026 vollständig eingestellt, wie es weiter heisst. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann beim Appellationsgericht Basel-Stadt angefochten werden. Die Basler Regierung hatte für die Untersuchung einen ausserkantonalen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt.
Bei den Prozessen rund um Basel Nazifrei handelt sich um einen der umfangreichsten Fallkomplexe der Basler Justizgeschichte. Bei der nicht bewilligten Basel-Nazifrei-Demonstration waren am 24. November 2018 tausende Personen aufmarschiert, um eine Kundgebung der rechtsextremen Vereinigung Pnos auf dem Basler Messeplatz zu verhindern. Die meisten Demonstrierenden blieben friedlich, es kam aber zu Gewalt gegen die Polizei, die die paar Dutzend Rechtsextremisten abschirmte.
Die Staatsanwaltschaft brachte Dutzende Verfahren gegen Demonstrierende zur Anklage. Viele Verfahren sind noch hängig, darunter rund 20, die zur Neubeurteilung ans Strafgericht zurückgewiesen wurden. Das Appellationgericht hatte Ausstandsbegehren von Beschuldigten gegen Gerichtspräsidien gutgeheissen.




