Durchfahrtskontrolle in Birsfelden BL: Verkehr nimmt ab

Der Verkehr in den Quartierstrassen von Birsfelden BL hat seit der Einführung der automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) um durchschnittlich 25 Prozent abgenommen. Dies teilte die Gemeinde am Dienstag mit.

Der höchste Rückgang wurde mit 30 Prozent auf der Hardstrasse verzeichnet und der zweithöchste auf der Friedhofstrasse mit 27 Prozent, wie es heisst. Dabei hätten auch die Verlustzeiten durch Stau bei den Buslinien abgenommen.
Nach der Einführung der ADK im September gab es rund tausend Übertretungen pro Tag. Die Anzahl hat sich gemäss Mitteilung nun bei durchschnittlich rund 70 pro Tag eingependelt. Insgesamt 29'000 Übertretungen seien mit Bussen belegt worden, wovon inzwischen 62 Prozent bezahlt worden seien.
Gegen die Durchfahrtskontrolle regt sich jedoch Widerstand. Zehn Personen haben ihre Bussen angefochten und ihre Beschwerden sind derzeit bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft hängig, wie die Gemeinde schreibt.
Zudem habe eine Person wegen eine nicht erteilten Durchfahrtsbewilligung eine Beschwerde bei der Regierung eingereicht. Die Gemeinde hält fest, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen abschliessenden Entscheid zum System gebe.
Nachdem die Durchfahrtskontrolle wegen der vielen Übertretungen für grosses Aufsehen gesorgt hatte, hatten sich kritische Stimmen von Verbänden und aus der Politik zu Wort gemeldet.
Der Rückgang des Verkehrs bedeute eine spürbar höhere Wohnqualität für die Bewohnenden, heisst es weiter. Das System funktioniere aus technischer Sicht gut.
Die Gemeinde hatte das System am 1. September eingeführt, um die Quartierstrassen vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Seither werden fehlbare Verkehrsteilnehmende mit 100 Franken gebüsst. Das anfangs grosse Volumen an Übertretungen brachte die Gemeindeverwaltung an ihre Grenzen.
Die Gemeinde Birsfelden büsst Autofahrerinnen und Autofahrer, wenn sie unerlaubt bestimmte Quartierstrassen nutzen, um dem Verkehr auf der Autobahn und auf der Hauptstrasse in Richtung Basel auszuweichen.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen einer automatischen Durchfahrtskontrolle Kameras eingesetzt, die die Nummernschilder bei Einfahrt und Ausfahrt erfassen. Ausgenommen von den Sanktionen sind Fahrzeuge, die länger als 15 Minuten im Teilfahrverbot bleiben.





