Stadt Basel

Basel reguliert Arztzulassungen neu

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Basel,

Ab 1. Juli 2025 gilt in Basel eine neue Verordnung mit Höchstzahlen für bestimmte Fachgebiete – als Teil der nationalen Steuerung im ambulanten Bereich.

Basel
Das Universitätsspital Basel ist eines von fünf universitären Spitälern der Schweiz und das grösste Gesundheitszentrum der Nordwestschweiz. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Basel schreibt, überträgt die Höchstzahlenverordnung des Bundes den Kantonen die Aufgabe, das ambulante Versorgungsangebot für Ärzte bedarfsgerecht zu regulieren, indem sie in bestimmten medizinischen Fachgebieten und Regionen Höchstzahlen festlegen, um so die Anzahl der zugelassenen Ärzte zu beschränken.

Sie muss von allen Kantonen spätestens bis zum 1. Juli 2025 umgesetzt werden. Die Berechnungsgrundlage, die sogenannten Versorgungsgrade, wurden dafür vom Bund revidiert.

In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterliegen neu fünf Fachgebiete einer Zulassungsbeschränkung: Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Pro Fachgebiet wurde daher eine kantonale Höchstzahl an zugelassenen Ärzten festgelegt.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) mittels gleichlautender Verordnungen. Der Vollzug wird aufgrund des Territorialitätsprinzips kantonal umgesetzt: Die Zulassung gilt nur für den Kanton, in dem sie erteilt wurde.

Neue Zulassungsverordnung für Ärzte tritt in Kraft

Im Kanton Basel-Stadt wird mit der Einführung der VZH die seit 1. April 2022 bestehende Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich mit derzeit acht regulierten Fachgebieten abgelöst. Der Bund hatte in einer Übergangsphase von 2021 bis 2025 eine vorgezogene Steuerung aufgrund kantonaler Daten ermöglicht.

Mit den vom Bund vorgegebenen Versorgungsgraden für fachärztliche praxisambulante und spitalambulante Versorgung liegen mittlerweile neue Berechnungsgrundlagen vor. Diese wenden die Kantone unter Berücksichtigung von eigenen Gewichtungsfaktoren an.

Das nationale Parlament und der Bundesrat haben in den Jahren 2020 und 2021 neue Regelungen für die Zulassung von Leistungserbringern zur Abrechnung von Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erlassen. Die Regelungen wurden vor dem Hintergrund der hohen Ärztedichte sowie des Anstiegs der ambulanten ärztlichen Kosten implementiert.

Mit einer Teilrevision der Gesundheitsgesetze haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt die gesetzlichen Grundlagen für deren Umsetzung geschaffen. Nun treten die kantonalen Verordnungen in Kraft und stellen den Vollzug sicher.

Wirkungsanalyse als gute Grundlage für die nächsten Spitallisten

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben erstmals per 1. Juli 2021 gleichlautende Spitallisten in Kraft gesetzt. Nach rund vier Jahren liegt eine Wirkungsanalyse für die aktuell geltenden Spitallisten vor.

Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden.

Der Bericht zur Wirkungsanalyse wurde im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren erarbeitet. Die begleitende externe Fachkommission kommt grundsätzlich zum Schluss, dass die durchgeführten Analysen aussagekräftig und für eine Bewertung der Zielerreichung geeignet sind.

Sie dienen als Basis für die weitere gemeinsame Spitalplanung und den Erlass neuer Spitallisten für den Versorgungsbereich Akutsomatik ab 2027.

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