Bombendrohung gegen Taubenzüchter – Basler vor Gericht
Basel 30.11.2023 - 11:25
Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter steht bald vor dem Strafgericht. Ihm wird das Vergiften von Tauben, sowie eine Bombendrohung vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter muss sich vor dem Strafgericht verantworten.
- Ihm wird vorgeworfen, Tauben vergiftet zu haben.
- Ausserdem könnte eine Bombendrohung auf ihn zurückzuführen sein.
Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter muss sich vor dem Strafgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll Wanderfalken mit vergifteten Tauben getötet haben. Nach der «bzBasel» wird ihm zudem eine Bombendrohung zur Last gelegt.
Die Polizei fand im Februar 2021 in seinem Gartenhaus das Insektizid Carbofuran, ein seit 2013 in der Schweiz verbotenes Pflanzenschutzmittel. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Mann habe seine Tauben damit präpariert, um Falken zu töten.
Fahndungserfolg dank Tierschützern
Acht Tiere starben qualvoll an dem Gift. Darunter ein Wanderfalkenpaar und ihre zwei Jungen auf einem Industriekamin in Basel sowie ein weiterer Falke in einem Brutkasten. Ein Mäusebussard, der sich am Kadaver des Falken bediente, starb ebenfalls.
Tierschützer wurden auf die toten Tiere aufmerksam und suchten mit Drohnen nach weiteren Nistplätzen. Tipps aus der Szene führten schliesslich zum Züchter. Die Staatsanwaltschaft glaubt, er wollte die Falken loswerden, um seine für Wettbewerbe gezüchteten Tauben zu schützen.
Nebst Tierquälerei wird dem Mann auch eine Bombendrohung vorgeworfen: Bei einer Feier eines Taubenzüchtervereins im Jahr 2014 ging eine telefonische Bombendrohung ein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der heute 51-Jährige diese Drohung abgesetzt hat.
Gerichtsverhandlung und mögliche Strafen
Der Mann muss sich nun wegen Tierquälerei und Vergehen gegen das Jagd-, Umweltschutz- und Chemikaliengesetz verantworten. Zudem wird ihm die Bombendrohung zur Last gelegt. Sowohl der Restaurantbetreiber als auch die Polizei wollen ihn für den entstandenen Schaden haftbar machen – insgesamt über 10'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Beurteilung durch ein Dreiergericht beantragt, womit eine Freiheitsstrafe von über zwölf Monaten möglich ist. Der Mann wurde in den letzten Jahren bereits zweimal zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Für die aktuellen Vorwürfe gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Die Gerichtsverhandlung dauert drei Tage und das Urteil fällt am 19. Dezember.