Bottmingen hebt Grüngut-Sammelstellen per Ende 2024 auf

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Region Binningen 21.03.2024 - 17:28

Wie die Gemeinde Bottmingen schreibt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Grüngut-Sammelstellen per 31. Dezember 2024 aufzuheben.

Wegweiser zur Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen.
Wegweiser zur Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Bottmingen betreibt im Gemeindegebiet fünf Quartiersammelstellen, an denen Grünabfälle in einem Kunststoff-Gebührensack im Bringsystem abgegeben werden können.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2024 beschlossen, diese per 31. Dezember 2024 aufzuheben.

Bereits gekaufte Grüngutsäcke können noch bis Ende Jahr aufgebraucht werden.

Die Quartier-Sammelstellen waren früher – nebst Kompostieren und Häckseln – die einzige Entsorgungsmöglichkeit für biogene Abfälle.

Abfallvolumens nimmt kontinuierlich ab

Mit der Einführung der Haus-zu-Haus-Sammlung im Jahr 2011 wurde beschlossen, die Quartier-Sammelstellen für Grüngut nach einer zweijährigen Einführungsphase nach Möglichkeit aufzulösen.

Der Gemeinderat beschloss in der Folge aber mehrmals, an den Quartier-Sammelstellen festzuhalten, bis der Anteil der entsorgten Abfallmengen im Bringsystem weniger als 30 Prozent beträgt.

Diese Schwelle ist seit der Umgestaltung der Gebühren für biogene Abfälle weit unterschritten.

Der Anteil des abgeführten Abfallvolumens an den Sammelstellen nimmt kontinuierlich ab und betrug im Jahr 2023 noch drei Prozent.

Unterhalt der Sammelstellen ist teuer und arbeitsintensiv

Die Erhöhung der Grünsackgebühren im Jahr 2024 dürfte die Grünsäcke noch unattraktiver machen.

Die Gegenüberstellung der Menge von abgeführten Säcken und Containern im Jahr 2023 zeigt, dass die Spitzen bei der Abfuhr in etwa deckungsgleich sind.

Daraus kann geschlossen werden, dass der Bedarf, Übermengen abzuführen, vernachlässigbar ist. Der Unterhalt der Grüngut-Sammelstellen ist teuer und arbeitsintensiv.

Ungelöste Probleme an Grüngut-Sammelstellen

Vermehrt wird Grüngut ohne Gebührensäcke an den Sammelstellen deponiert.

Die Gebührenpflicht wird in diesem Fall nicht durchgesetzt, da die säumigen Verursacher nicht ausfindig gemacht werden können.

Zudem nimmt die unsachgemässe Deponierung von Fremdmaterialien zu, was den Aufwand für die Sauberhaltung der Sammelstellen stetig erhöht und somit die Abfallkasse durch die dafür aufgewendeten Personenstunden belastet.

Ausserdem ist das Sammeln in Einweg-Kunststoffsäcken nicht mehr zeitgemäss.

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