In Duggingen sind die Steuererklärungen 2023 fällig

Gemeinde Duggingen
Gemeinde Duggingen

Laufental 24.01.2024 - 13:12

Wie die Gemeinde Duggingen berichtet, sollen Steuererklärungen 2023 bis am 31. März 2024 beziehungsweise bis am 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen.
Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Mit der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL können Baselbieter ihre Steuererklärung online ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen. Einfach, schnell, sicher.

Die Zugangsdaten erhält man mit der Steuererklärung im Februar des jeweiligen Steuerjahrs.

Die Einwohner werden gebeten, die vollständig ausgefüllte Steuererklärung mitsamt Beilagen bis am 31. März 2024 (Unselbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige) beziehungsweise bis am 30. Juni 2024 (Selbstständigerwerbende) einzureichen.

Sollte man die Unterlagen nicht online, sondern in Papierform einreichen, soll man diese, wie auf dem Steuerformular vorgedruckt, direkt an die für Duggingen zuständige Veranlagungsbehörde, die kantonale Steuerverwaltung in Liestal und nicht an die Gemeindeverwaltung Duggingen senden.

Fristerstreckung beantragen

Die stillschweigende Fristverlängerung bis am 31. Mai 2024 wird gebührenfrei gewährt. Gesuche sind hierfür nicht nötig.

Für Fristverlängerungen nach dem 31. Mai 2024 muss ein gebührenpflichtiges Gesuch gestellt werden.

Die ProSenectute BL bietet einen Steuererklärungsdienst für alle über 60-jährigen Personen an. Die Kosten sind nach Einkommen und Vermögen abgestuft.

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