Budget 2023 in Bubendorf weist deutlichen Verlust aus
Liestal 09.11.2022 - 07:30
Wie die Gemeinde Bubendorf berichtet, enthält der Budgetentwurf trotz Optimierungen für 2023 einen Verlust von 1'239'300 Franken bereit.
Das Budget 2023 weist bei einem Aufwand von 21'510'250 Franken und einem Ertrag von 20'270'950 Franken einen Verlust von 1'239'300 Franken aus.
Auf der Aufwandseite wurden in drei Lesungen durch den Gemeinderat und die Verwaltung Optimierungen vorgenommen, um den ursprünglichen Verlust des Budgetentwurfs von 2'967’000 Franken auf 1'239'300 Franken zu reduzieren.
Die grössten Mehraufwendungen gegenüber dem Budget 2022 fallen in der Funktion allgemeine Verwaltung (plus 185'900 Franken) und in der Bildung (plus 500’050 Franken) an.
Der grösste Anteil des Mehraufwandes wird in beiden Funktionen bei den Personalkosten anfallen, in der Verwaltung aufgrund von einmaligen Kosten für Pensionierungen und Ausbildungen.
Die Lohnkosten steigen weiter an
Neben diesen beiden Faktoren steigen die Lohnkosten auch durch den geplanten Teuerungsausgleich von zwei Prozent weiter an.
In der Bildung sind die Mehrkosten auf die fünfte Kindergartenklasse und die Mehrlektionen in der Primarschule zurückzuführen.
Zusätzlich fallen auch bei der Hauswartung einmalige Kosten für Pensionierungen an.
Grössere Minderaufwendungen wird es in der Sozialen Sicherheit (./. 131'100 Franken) zu verzeichnen geben.
In der Funktion Finanzen und Steuern ist ein Mehrertrag budgetiert
Trotz erwarteten Mehraufwendungen für die Finanzierung der Finanzierungslücken der Ergänzungsleistungen (135'000 Franken) für den Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen werden die Gesamtkosten aufgrund geringerer Leistungen an den Kanton für die Ergänzungsleistungen (83'600 Franken) und die Sozialhilfe (203'000 Franken) entsprechend tiefer ausfallen.
In der Funktion Finanzen und Steuern ist ein Mehrertrag von 557'200 Franken budgetiert.
Die Mehreinnahmen werden in den Steuern und beim Finanzausgleich anfallen. Im Jahr 2023 kommt es bei den Steuern der juristischen Personen zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage.
Mindereinnahmen sind zu erwarten
Neu werden diese Steuern analog den natürlichen Personen nicht mehr mit einem Steuersatz (in Prozent des steuerbaren Kapitals/Ertrags), sondern mit einem Steuerfuss (in Prozent der Staatssteuer) erhoben.
Dies führt selbst beim neuen möglichen Höchstsatz von 55 Prozent zu Mindereinnahmen bei den Ertragssteuern von 155'000 Franken.
Auch bei der geplanten Steuerreform des Kantons bei den Vermögenssteuern der natürlichen Personen sind Mindereinnahmen von 50'000 Franken zu erwarten.
Diese Mindereinnahmen werden durch voraussichtliche Mehreinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen (220'000 Franken), höheren Kapitalsteuererträgen der juristischen Personen (225'000 Franken) und den Finanzausgleich (240'000 Franken) kompensiert.
Der Spielraum der Gemeinde wird kleiner
In den restlichen Funktionen bewegen sich die positiven wie negativen Abweichungen zum Budget 2022 in einem Bereich von unter 20'000 Franken.
Bei den Löhnen ist für das Jahr 2023 der normale Erfahrungsstufenanstieg eingerechnet.
Bei den Entschädigungen (Gemeinderat, Kommissionen und Behörden) und den Löhnen ist für das Jahr 2023 ein Teuerungsausgleich von zwei Prozent budgetiert.
Es ist festzustellen, dass trotz der vorgenommenen Einsparungen der Spielraum der Gemeinde kleiner wird und in Zukunft sehr sorgfältig mit den vorhandenen Mitteln umgegangen werden muss.