Hunde auf Sportanlagen in Lausen führen zu Beschwerden
Liestal 20.10.2022 - 14:03
Wie die Gemeinde Lausen berichtet, sorgen freilaufende Hunde auf den Sportanlagen für Beschwerden der Nutzer.
In den letzten Wochen und Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass Hundehalter auf sämtlichen Sportanlagen (Bifang, KIFU, Stutz und Schelligacker) ihre Hunde frei laufen lassen.
Gestützt auf das kommunale Hundereglement haben Hunde auf Sportanlagen, Spielplätzen, Schul- und Kindergartenareal sowie dem Friedhof keinen Zutritt.
Seit Jahrzehnten besteht ein Zutrittsverbot für Hunde auf den Sportanlagen.
Sinn des Verbotes ist es grundsätzlich, dass Hunde nicht zum Versäubern und Spielen auf den Sportanlagen frei gelassen werden. Dies soll auch so bleiben.
Die Hundehalter müssen den Kot ihrer Hunde beseitigen
Hingegen besteht für Hundebesitzer die Möglichkeit, die Sportanlagen auf den Fusswegen mit ihren Hunden zu passieren, solange die Vierbeiner an der Leine geführt werden.
Im Weiteren weist die Gemeinde darauf hin, dass Hundehalter zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öffentlichem oder fremden, privatem Areal verpflichtet sind.
Im Namen sämtlicher Nutzer der Sportanlagen dankt die Gemeinde für das Verständnis und die Einhaltung der Zutrittsverbote.