Baselland

Kanton Basel-Landschaft: 29 Gemeinden müssen ihre Bauzonen verkleinern

Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton BL
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton BL

Liestal,

In 29 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft sind die Bauzonen zu gross. Sie müssen bis zum 1. Mai 2027 zurückgezont werden, wie der Kanton mitteilt.

Kanton Basel-Landschaft
Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Kanton Basel-Landschaft und seine Gemeinden setzen die erste Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1) um. Dabei geht es übergeordnet darum, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und qualitätsvoll weiterzuentwickeln. Bei Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind diese an den voraussichtlichen Bedarf anzupassen.

Für die notwendigen Anpassungen läuft die Frist bis Mai 2027. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der der Kanton die Gemeinden unterstützt. An einer Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstag hat der Kanton die betroffenen Gemeinden über das weitere Vorgehen informiert.

Die erste Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1) ist seit 1. Mai 2014 in Kraft. Kernanliegen von RPG1 sind: Siedlung und Verkehr gut aufeinander abstimmen, die Siedlungsentwicklung nach innen lenken und haushälterisch mit dem Boden umgehen. Entscheidend ist, dass genügend, aber nicht zu viel Bauland zur Verfügung steht.

Gesetzlicher Auftrag

Gemäss Artikel 15 RPG sind die Bauzonen auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre auszurichten. Der Bedarf ergibt sich unter anderem aus der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Als Berechnungsgrundlage für die Grösse der Bauzonen dienen die technischen Richtlinien des Bundes: Sind die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen zu 100 Prozent ausgelastet, haben die Bauzonen die richtige Grösse.

Eine Auslastung von unter 90 Prozent ist ein starkes Indiz dafür, dass die Bauzonen deutlich zu gross sind. Entsprechend müssen, wo es raumplanerisch sinnvoll ist, Rückzonungen vorgenommen werden.

Artikel 5a RPV nimmt auch den Kanton in die Pflicht. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die für Rückzonungen vorgesehenen Flächen planungsrechtlich gesichert sind.

Stand der Umsetzung

29 Gemeinden wiesen bei der Anpassung des kantonalen Richtplans im Jahr 2019 eine Auslastung der Bauzonen von weniger als 90 Prozent aus. Diese wurden beauftragt, die Bauzonen innerhalb von drei Jahren zu überprüfen und aufzuzeigen, wie sie die Auslastung erhöhen können. Für noch vorhandene zu grosse Bauzonen haben sie fünf weitere Jahre bzw. bis zum 1. Mai 2027 Zeit, diese zurückzuzonen.

Alle 29 Gemeinden haben sich dem Grundauftrag angenommen und ihre Bauzonen überprüft. Es ist jedoch absehbar, dass nicht alle Gemeinden die Frist für die Umsetzung und Anpassung ihrer Ortsplanungen werden einhalten können.

Nächste Schritte

An der Informations- und Dialogveranstaltung von vergangenem Donnerstag hat der Kanton die betroffenen Gemeinden über die notwendigen weiteren Schritte zur Umsetzung der Rückzonungen informiert und sie aufgefordert, diese anzugehen. In einem ersten Schritt sind die Gemeinden aufgefordert, bis zum 1. Mai 2027 kommunale Planungszonen auf die für Rückzonungen geeigneten Flächen zu erlassen.

Planungszonen dienen dazu, während der Überarbeitung der Ortsplanung Entwicklungen zu verhindern, die den angestrebten Planungszielen entgegenstehen. Gleichzeitig hat der Kanton den Gemeinden empfohlen, eine – meist überfällige – Ortsplanungsrevision anzugehen. Wo die notwendigen planungsrechtlichen Schritte durch die Gemeinde nicht rechtzeitig erfolgen, trifft der Kanton falls nötig die erforderlichen Massnahmen gestützt auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz.

Kommentare

User #1887 (nicht angemeldet)

Weniger bau land .😂

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