Baselland will Wölfe im Frühling besser schützen

Der Regierungsrat nimmt zu Jagd-, Asyl-, Post- und Schwarzarbeitsgesetz Stellung, berichtet zu Durchlässigkeit und Nothilfe an Schulen und zum GPK-Handbuch.

Der Regierungsrat nimmt zur geplanten Revision des Bundesgesetztes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wie folgt Stellung:
Art. 11 Abs. 5: Mangels Betroffenheit des Kanton Basel-Landschaft wird von einer Stellungnahme zur Revision des entsprechenden Artikels abgesehen.
Art. 12 Abs. 2: Aus wildbiologischer und tierschützerischer Sicht wird beantragt, Massnahmen gegen einzelne Wölfe eines Rudels nach erheblichen Schäden nicht zwischen 1. Februar und 31. Mai, sondern nur zwischen 1. Juni und 28. Februar zu erlauben.
Beantwortung der Interpellation 2026/6061: «Stand des angekündigten Handbuchs für kommunale GPK»
Die Redaktionsarbeiten am Handbuch für kommunale Geschäftsprüfungskommissionen dauern gegenwärtig noch an. Das Handbuch soll den Gemeinden elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sodass zeitnah Anpassungen an die Bedürfnisse der Gemeinden, die Praxis des Regierungsrats und die Rechtsprechung vorgenommen werden können. Künftig soll auch eine Schulungsveranstaltung jeweils zu Beginn einer Amtsperiode angeboten werden.
Bericht zum Postulat 2024/15: Förderung der Durchlässigkeit auf der Sekundarstufe I
Die Sekundarschule des Kantons Basel-Landschaft ist bereits heute durchlässig ausgestaltet: In den ersten beiden Jahrgängen wechseln jährlich rund 360 Schülerinnen und Schüler den Leistungszug, und zwar in beide Richtungen. Das Postulat verlangt darüber hinaus einen fachspezifischen, niveauübergreifenden Unterricht, was eine Abkehr vom 2019 an der Urne bestätigten Grundsatz des niveaugetrennten Unterrichts bedingen würde. Der Regierungsrat erachtet eine punktuelle Anpassung derzeit nicht als angezeigt, will solche Modelle aber im Rahmen von Schulversuchen erproben lassen und beantragt die Abschreibung des Postulats.
Bericht zur Motion 2021/646: «Ausbildung in Nothilfe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II»
Der Regierungsrat begrüsst das Anliegen, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II in Nothilfe auszubilden. Er unterbreitet dem Landrat mit der Vorlage zur Motion 2021/646 «Ausbildung in Nothilfe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II» zwei praxistaugliche Umsetzungsvarianten. Der Regierungsrat präferiert die Variante, bei der alle Schülerinnen und Schüler sowohl auf der Sekundarstufe I als auch auf der Sekundarstufe II je einmal einen solchen Kurs besuchen.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
Der Regierungsrat Basel-Landschaft begrüsst die geplante Änderung der Asylverordnung 2 und stimmt der Vorlage vollumfänglich zu. Die Änderung sieht insbesondere mehr Handlungsspielraum für die Kantone bei der Festlegung der Sozialhilfeansätze für Personen mit Schutzstatus S, die sich länger als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, sowie eine Nothilfepauschale von 1'300 Franken pro Person bei einer späteren Aufhebung des Schutzstatus S vor. Hintergrund ist, dass der Bund ab März 2027 für Personen mit Schutzstatus S, die sich länger als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, keine Globalpauschalen mehr ausrichtet und für die Kantone und Gemeinden in diesem Zusammenhang erhebliche Mehrkosten anfallen.
Der Regierungsrat fordert den Bundesrat zudem dazu auf, die Vorlage zeitnah zu verabschieden, damit den Kantonen genügend Zeit für die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Anpassungen bis zum Inkrafttreten am 1. März 2027 bleibt.
Der Bundesrat schlägt mit der Teilrevision des Postgesetzes aufgrund des fortschreitenden Nachfragerückgangs nach postalischen Dienstleistungen einen Mechanismus für die flexible Anpassung der Grundversorgung vor. Die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung soll somit auf eine tragfähige Basis gestellt werden. Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage im Grundsatz, fordert aber in den Bereichen der Paketzustellung und des Zahlungsverkehrs aufgrund der Marktsituation eine weitergehende Liberalisierung.
Der Bundesrat präzisiert mit der Teilrevision des Postorganisationsgesetzes den Unternehmenszweck der Post. Die Tätigkeiten, welche die Post ausüben darf, werden abschliessend im Gesetz geregelt. Der Regierungsrat unterstützt die Präzisierung und die Einschränkung der Tätigkeitsfelder ausserhalb des Grundauftrags sowie bei der Akquisition, solange die Post mehrheitlich im Besitz des Bundes ist.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24. Martin)
Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesrevision. Ziel der Revision ist eine verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Missbrauchstatbeständen im Bereich des Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrechts. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und den kantonalen Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern ausgebaut werden.
Die Vorlage schafft zudem eine gesetzliche Grundlage, damit die mit der Kontrolle des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit beauftragten Behörden ein direktes Einsichtsrecht in die Daten des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen erhalten. Dies soll es den Behörden bei Kontrollen ausserhalb eines Betriebs (z.B. auf Baustellen) künftig erleichtern, die Identität der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden anhand angetroffener Firmenfahrzeuge zu überprüfen.






