Kanton Basel-Landschaft: Chippflicht für Hauskatzen ist rechtlich nicht zulässig

Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft darf keine Chip- oder Kastrationspflicht für Hauskatzen einführen. Das hält der Bund fest, das Postulat soll abgeschrieben werden.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat beim Rechtsdienst des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine schriftliche Anfrage bezüglich der kantonalen Regelungskompetenz gestellt. Das BLV hat die Frage ablehnend beantwortet und festgehalten, dass eine kantonale Chip-, Registrierungs- und/oder Kastrationspflicht rechtlich nicht zulässig sei. Der Regierungsrat beantragt aus diesem Grund, das Postulat 2024/349 «Registrierung von Hauskatzen im Kanton Basel-Landschaft» abzuschreiben.






