Baselland

    Kanton Basel-Landschaft: Klarere Regeln für Liegenschaften bei Erbfällen im Ausland

    Kanton Basel-Landschaft
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    Liestal,

    Der Regierungsrat von Basel-Landschaft befürwortet die Revision der Grundbuchverordnung. Sie soll Übertragungen bei internationalen Erbfällen vereinheitlichen.

    Wer ein Grundstück erbt, wird mit dem Tod des Erblassers automatisch Eigentümer - und ist verpflichtet, das Grundbuch entsprechend umschreiben zu lassen.
    Wer ein Grundstück erbt, wird mit dem Tod des Erblassers automatisch Eigentümer - und ist verpflichtet, das Grundbuch entsprechend umschreiben zu lassen. - Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Da in vielen Fällen auch Liegenschaften vererbt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung angepasst werden.

    Zudem hat sich bereits im Herbst 2023 im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Wegleitung betreffend die Übertragung von schweizerischen Liegenschaften bei internationalen Erbfällen gezeigt, dass die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung teilweise zu wenig klar oder zu wenig auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht abgestimmt sind.

    Der Bundesrat will deshalb die Übertragung von Liegenschaften in der Schweiz in internationalen Erbangelegenheiten unmissverständlicher und einheitlicher regeln. In seiner Stellungnahme an den Bund bezüglich Änderung der Grundbuchverordnung befürwortet der Regierungsrat die vorgeschlagene Verordnungsrevision.

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