Baselland

Kanton Basel-Landschaft: Nur 44,8 Prozent erneuerbar – Kanton will Tempo machen

Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton BL
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton BL

Liestal,

Der Regierungsrat hat den Energieplanungsbericht 2026 verabschiedet. Die bisherigen Massnahmen wirken, doch der Ausbau muss beschleunigt werden.

Kanton Basel-Landschaft
Eine Absperrung (Symbolbild) - Keystone

Der Regierungsrat will die Energieversorgung des Kantons Basel-Landschaft sicher, bezahlbar, klimaverträglich und technologieoffen weiterentwickeln. Der Energieplanungsbericht 2026 zeigt: Die bisherigen Massnahmen wirken, gleichzeitig muss der Ausbau der erneuerbaren Energien und der dafür notwendigen Infrastruktur weiter beschleunigt werden.

Die Energiekrisen der vergangenen Jahre haben die Risiken der Abhängigkeit von Energieimporten deutlich gemacht. Der Kanton Basel-Landschaft bezieht weiterhin einen grossen Teil seiner Energie aus dem Ausland. Jährlich geben die Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Kanton rund 500 bis 700 Millionen Franken für fossile Energien aus.

Der Regierungsrat will deshalb die heimischen Potenziale zur Erzeugung von Strom und Wärme konsequent nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien reduziert Abhängigkeiten und Versorgungsrisiken und stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.

Bisherige Energiepolitik zeigt Wirkung

Der erste Zyklus der kantonalen Energieplanung ist abgeschlossen: Sämtliche vom Landrat gutgeheissenen Massnahmen des Energieplanungsberichts 2022 wurden umgesetzt oder eingeführt. Das Baselbieter Energiepaket, die energietechnischen Vorschriften und das Grossverbrauchermodell zeigen Wirkung. Der Bruttoenergieverbrauch ist trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum gesunken.

Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch ohne Mobilität liegt derzeit bei 44,8 Prozent. Das Ziel von mindestens 70 Prozent bis 2030 ist trotz starkem Zuwachs bei der Photovoltaik demnach noch nicht erreicht. Auch die Energieimportabhängigkeit und die Treibhausgasemissionen bleiben hoch.

Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen

Der Regierungsrat orientiert sich energiepolitisch am Zielbild einer sicheren, technologieoffenen, klimaverträglichen und bezahlbaren Energieversorgung im Jahr 2050.

Im Energieplanungsbericht 2026 schlägt er als weiteren Zwischenschritt neue Massnahmen vor. Dazu gehören insbesondere die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Energieanlagen sowie die verstärkte Nutzung der einheimischen erneuerbaren Energien. Auch die Energieinfrastruktur soll weiterentwickelt werden.

Vorgesehen sind unter anderem Abklärungen zur Energiespeicherung, Informationen zu den Herausforderungen des Stromnetzes sowie eine bessere Koordination von Gas- und Wärmeversorgungsinfrastrukturen. Im Gebäudebereich ist eine interaktive Wärmeversorgungskarte vorgesehen. Zudem soll die graue Energie von Gebäuden künftig stärker berücksichtigt werden.

Vernehmlassung zur Beschleunigung der Verfahren für grosse Energieanlagen eröffnet Zeitgleich mit der Überweisung des Energieplanungsberichts 2026 hat der Regierungsrat eine Vernehmlassung zur Beschleunigung der Verfahren für Energieanlagen und zur Weiterführung der Öffentlichen Baselbieter Energieberatung eröffnet.

Hintergrund und rechtliche Grundlage des Energieplanungsberichts 2026

Der Regierungsrat ist nach § 3 des kantonalen Energiegesetzes (EnG BL, SGS 490) dazu verpflichtet, auf Grundlage der eidgenössischen Vorgaben und Rahmenbedingungen eine Energieplanung für den Kanton zu erstellen, diese bei Bedarf anzupassen und dem Landrat Bericht zu erstatten. Der Regierungsrat hat nach § 2 Abs. 6 EnG BL ausserdem periodisch über die Wirksamkeit der geltenden Massnahmen zu berichten. Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang im Januar 2022 den Energieplanungsbericht 2022 publiziert.

Mit dem vorliegenden «Energieplanungsbericht 2026» kommt der Regierungsrat beiden Pflichten erneut nach.

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