Kanton Basel-Landschaft: Rechtliche Grundlagen für Schulinseln in Arbeit

Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft kennt ein Timeout-Angebot für die Sekundarstufe I. Nun sollen auch schulinterne Schul- und Lerninseln geregelt werden.

Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über ein kantonales Timeout-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion erarbeitet derzeit die rechtlichen Grundlagen für schulinterne Angebote wie Schulinseln und Lerninseln, um den Schulen bedarfsgerechte und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.






