Kanton Basel-Landschaft: Tarifverfahren sollen künftig Gebühren kosten

Der Kanton Basel-Landschaft will eine Rechtsgrundlage für Gebühren bei Tarifverfahren schaffen. Die Teilrevision geht für drei Monate in die Vernehmlassung.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zuhanden einer dreimonatigen Vernehmlassung verabschiedet. Mit der Teilrevision schlägt er die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für Tarifverfahren vor. Die Tarife, nach denen die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, müssen von den Leistungserbringern und den Versicherern vertraglich vereinbart werden.
Die entsprechenden Tarifverträge bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Kommt keine vertragliche Einigung zustande, muss der Regierungsrat die Tarife festsetzen. Die entsprechenden Verfahren vor dem Regierungsrat sind im Kanton Basel-Landschaft derzeit kostenfrei.






