Münchenstein: Behindertenkommission sucht Mitglieder

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Muttenz 14.11.2024 - 07:27

Münchenstein setzt eine Behindertenkommission als ständige beratende Kommission ein. Per Januar 2025 werden interessierte Mitglieder gesucht.

Das Wappen der Gemeinde Münchenstein.
Das Wappen der Gemeinde Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Münchenstein schreibt, hat die Gemeindeversammlung vom 18. März 2024 das Reglement zur Umsetzung des Behindertenrechtegesetzes des Kantons Basel-Landschaft beschlossen.

Zentrales Ziel des Reglements ist es, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde zu verhindern, zu beseitigen oder zumindest zu verringern.

Zu diesem Zweck wird eine Behindertenkommission als ständige beratende Kommission eingesetzt. Das Gremium beurteilt die Aufgabenerfüllung der Gemeinde und empfiehlt dem Gemeinderat konkrete Massnahmen im Sinne der Ziele dieser Reglementbestimmungen.

Interessierte Mitglieder zur Mitarbeit in Behindertenkommission gesucht

Die Behindertenkommission mit bis zu zwölf Mitgliedern soll neben zwei Mitgliedern von Amtes wegen (Delegation aus Gemeinderat und Verwaltung) wie folgt zusammengesetzt sein:

Zum einen aus zwei bis drei Vertretenden von Organisationen und Institutionen, die ihre Zweckbestimmung der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen widmen

Zum anderen aus Menschen mit Behinderungen mit einem Bezug zur Gemeinde, wobei der Diversität der Beeinträchtigungen Rechnung getragen wird

Dementsprechend werden per Januar 2025 interessierte Mitglieder zur Mitarbeit in der Behindertenkommission gesucht, welche die vorgängig genannten Bedingungen erfüllen und ihr Fachwissen respektive ihre Erfahrungen gerne einbringen möchten.

Bewerbungen bis zum 5. Dezember möglich

Bis am 5. Dezember 2024 werden Bewerber dazu eingeladen, sich mittels kurzem Motivationsschreiben auf einen Sitz im Gremium per E-Mail oder auf dem Postweg an den Gemeinderat zu bewerben.

Weitere Informationen zum Tätigkeitsfeld sowie den Rechten und Pflichten der Kommission sind über die die Webseite der Gemeinde zu finden.

Externe Fachpersonen haben Anspruch auf Entschädigung im Rahmen der kommunalen Regelungen zum Sitzungsgeld von Kommissionsmitgliedern.

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