Füllinsdorf erinnert Einwohner an die Fälligkeit der Steuern

Nau.ch Lokal
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Pratteln 07.06.2024 - 21:05

Wie die Gemeinde Füllinsdorf meldet, sind am 30. September 2024 die Gemeindesteuern zu Zahlung fällig. Bei vorzeitiger Zahlung wird ein Vergütungszins gewährt.

Ausblick nach Füllinsdorf und Pratteln (BL) mit Industriegebiet.
Ausblick nach Füllinsdorf und Pratteln (BL) mit Industriegebiet. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Vorausrechnungen für Gemeindesteuer 2024 für das Jahr 2024 sind im Februar 2024 an alle Steuerpflichtigen verschickt worden.

Steuerpflichtige, welche keine Vorausrechnung erhalten haben, können sich bei der Steuerabteilung melden.

Die Vorausrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der letzten definitiven Veranlagung (Bemessungsjahr 2022).

Falls durch eine Veränderung der persönlichen oder familiären Verhältnisse im laufenden Jahr grössere Abweichungen in Bezug auf das steuerbare Einkommen oder das Vermögen zu erwarten sind, steht es der Bevölkerung selbstverständlich frei, die Vorauszahlung nach eigenem Ermessen anzupassen.

Bestellung von Einzahlungsscheinen

Einzahlungsscheine können telefonisch oder per E-Mail bei der Abteilung Finanzen oder online über die Webseite der Gemeinde bestellt werden.

Fällig wird die Gemeindesteuer 2024 am 30. September 2024. Bei Zuzug ab 1. Oktober werden die Steuern am 31. Dezember 2024 fällig.

Auf Steuerbeträgen, die vor dem Verfalltermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins von 0,8 Prozent gewährt.

Verzugszinsen ab Oktober 2024

Andererseits wird auf dem geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Oktober 2024 ein Verzugszins von 4,75 Prozent belastet, welcher allerdings entfällt, wenn die provisorische Vorausrechnung vollständig und fristgerecht bezahlt und eine eventuelle Differenz nach Erhalt der definitiven Gemeindesteuerrechnung innert 30 Tagen beglichen wird.

Anfang September 2024 wird ein Hinweis (mit dem Einzahlungsschein) auf die Fälligkeit der Steuern 2024 versendet.

Dabei handelt es sich ausschliesslich um ein Informationsschreiben über den Stand der bezahlten Steuern, welches auf der provisorischen Vorausrechnung 2024 basiert.

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