Baselland

    Reinach BL: Hecken schneiden ist für Hausbesitzer Pflicht

    Gemeinde Reinach BL
    Gemeinde Reinach BL

    Birseck,

    In Reinach BL müssen Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden, damit sie nicht aufs Trottoir ragen. Die Gemeinde verweist dabei auf das Polizeireglement.

    Reinach BL
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Wer Wohneigentum hat, ist selbst dafür verantwortlich, dass die Baumäste, Hecken und Sträucher nicht aufs Trottoir oder die Strasse hinausragen (auf sog. öffentlichen Grund). Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden.

    Überhängende Baumäste, Hecken und Sträucher beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung.

    Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Äste verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos oder der anderen Rettungsdienste zu einem Ereignisort kann beeinträchtigt werden.

    Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.

    Die Gemeinde appelliert an die Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihre Pflichten wahrzunehmen, damit nicht unnötig Umtriebe entstehen.

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