Böckten teilt Frist für Fälligkeit der Gemeindesteuern mit

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Sissach 01.02.2023 - 18:16

Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, werden im Februar die provisorischen Gemeindesteuerrechnungen für das laufende Jahr 2023 an die Einwohner verschickt.

Die Gemeindeverwaltung in Böckten.
Die Gemeindeverwaltung in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Vorausrechnungen/provisorische Gemeindesteuerrechnungen für das Jahr 2023 werden die Einwohner im Verlauf des Monats Februar 2023 erhalten.

Gegen diese provisorische Rechnung ist keine Einsprache möglich.

Der Skontoabzug für alle ordentlichen Gemeindesteuerbeiträge 2023 (jedoch nur bis maximal zum definitiv geschuldeten Betrag) ist 0,2 Prozent, sofern diese bis spätestens am 30. Juni 2023 bezahlt wird.

Es werden keine Kulanzfristen gewährt. Massgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Einwohnergemeinde.

Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Oktober fällig

Die Fälligkeit der ordentlichen Gemeindesteuern 2023 tritt am 31. Oktober 2023 ein, obwohl die definitive Steuerrechnung erst im Jahr 2024 erstellt werden kann.

Für die Zahlungen muss ausschliesslich der der Vorausrechnung beigelegte QR-Einzahlungsschein verwendet werden.

Man verhindert somit Fehlbuchungen. Für Ratenzahlungen können QR-Einzahlungsscheine bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Bei Unklarheiten wird gebeten, die Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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