Maisprach

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Maisprach verboten

Nau.ch Lokal
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Am 26.07.2022 - 18:12

Wie die Gemeinde Maisprach mitteilt, ist es ab sofort verboten, Höhen- und 1. August-Feuer zu entfachen und Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen.

Im gesamten Gemeindegebiet von Maisprach gelten bis auf Weiteres die Massnahmen des Kantons gemäss Medienmitteilungen vom 18. und 25. Juli 2022: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg- /Gasgrills).

Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. August-Feuern muss mindestens 200 Meter betragen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Verbot auch für Höhen- und 1. August-Feuer

Der Gemeinderat Maisprach erlässt aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot: Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist es verboten, Höhen- und 1. August-Feuer zu entfachen. Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Widerruf. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Die Gemeinde dankt für das Verständnis.

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