Gelterkinden erlaubt Grabschmuck auf Baumgräbern

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Sissach,

Gelterkinden setzt neue Bestattungsordnung um: Auf Baumgräbern ist nun Grabschmuck erlaubt, zudem wurden Begriffe wie «Leichenhalle» angepasst.

Strasse in der Gemeinde Gelterkinden.
Strasse in der Gemeinde Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 24. November 2025 die neue Bestattungs- und Gebührenordnung beschlossen und per sofort in Kraft gesetzt. Neu ist nun auch auf dem Baumgrab Grabschmuck erlaubt.

Dieser kann bei den jeweiligen Bäumen platziert werden. Zudem wurde u.a. der Begriff «Leichenhalle» in «Friedhofgebäude» geändert. Die Reglemente und Verordnungen sind auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.

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