Gelterkinden: Vögel-Brutzeit beim Gehölzschnitt beachten

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Die Gemeinde Gelterkinden bittet, vom 1. April bis 31. Juli keine Bäume zu fällen oder Sträucher und Hecken stark zu schneiden, um Tiere zu schützen.

Blick Richtung der Gewerbezone und der Schule Gelterkinden.
Blick Richtung der Gewerbezone und der Schule Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, sind Sträucher, Hecken und Bäume Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen diese als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen, auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche.

Der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen ist während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden.

Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten. Schon im März beginnen die Vögel mit dem Nestbau.

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