Baselland

    Kein starker Gehölzschnitt während Brutzeit

    Nau.ch Lokal
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    Sissach,

    Die Gemeinde Gelterkinden bittet, Hecken und Bäume von April bis Juli nicht stark zu schneiden – zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren.

    Der Dorfplatz Gelterkinden mit der ref. Kirche St. Peter.
    Der Dorfplatz Gelterkinden mit der ref. Kirche St. Peter. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, sind Sträucher, Hecken und Bäume Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen diese als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen, auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche.

    Der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen ist während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden.

    Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten. Schon im März beginnen die Vögel mit dem Nestbau. Die Einwohner werden ersucht, die Gehölze vorgängig zu untersuchen, falls dann noch Schnittarbeiten ausgeführt werden.

    Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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