Ormalingen BL: Mann fährt Katze an – 5000 Franken Busse!

Redaktion
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Sissach 17.10.2023 - 09:22

Ein Mann fuhr in Ormalingen BL eine Katze an und traf die Entscheidung, niemanden zu verständigen. Nun muss er tief in die Tasche greifen.

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Ein Autofahrer muss 5000 Franken Busse bezahlen, weil er eine Katze angefahren und liegen gelassen hat. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann fuhr im Jahr 2022 eine Katze an und benachrichtigte niemanden.
  • Aufgrund von mehreren Verstössen muss er nun mehr als 5000 Franken Busse zahlen.

Ein 48-jähriger Aargauer fuhr im Februar 2022 in Ormalingen BL auf der Hauptstrasse eine Katze an. Die Geschwindigkeit des Fahrers bleibt unklar, doch das Tier lief ihm mutmasslich direkt vor sein Auto.

Nach dem Unfall hielt der Mann kurz an, begutachtete den Schaden am Auto und die Verletzungen der Katze. Trotzdem setzte er seine Fahrt fort. Laut Staatsanwaltschaft starb das Tier qualvoll an seinen Verletzungen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Strafbefehl wegen Tierschutzverstoss und mehr

Da weder Polizei noch Tierhalter informiert wurden, erliess die Baselbieter Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann. Er wurde wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz und pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall verurteilt.

Zusätzlich wurde er wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verurteilt. Durch seine sofortige Weiterfahrt konnten Behörden seine Fahrfähigkeit zum Unfallzeitpunkt nicht beurteilen. Üblicherweise erfolgen nach Unfällen Atemalkoholmessungen.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Der 48-Jährige wurde laut «Aargauer Zeitung» zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrenskosten von 900 Franken tragen. Insgesamt belaufen sich seine Kosten durch den Unfall also auf 6900 Franken. Der Strafbefehl wurde bereits im Mai 2022 ausgestellt.

Obwohl der Mann Einsprache erhob, zog er diese kurzfristig zurück. Daher wurde die Verhandlung abgesagt und der Strafbefehl ist nun rechtskräftig.

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Kantonspolizei Basel-Stadt.
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