Strassenanstösser in Häfelfingen müssen Bepflanzung kürzen

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Sissach,

Wie die Gemeinde Häfelfingen berichtet, werden Grundeigentümer aufgefordert, die Bepflanzung an öffentlichen Strassen ordnungsgemäss zurückzuschneiden.

Strasse Hecke Baum Landschaft Panorama
Hecken und Bäume sollten in der Schweiz stets eine Mindestbreite- und höhe einhalten. - Pixabay

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Hecken, Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Sie dürfen entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen nicht zu weit in das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen.

Verantwortlich für den Rückschnitt der Pflanzen sind die Grundeigentümer. Das erforderliche Mass ist einzuhalten.

Grundeigentümer haften im Falle eines Unfalls

Die Höhe muss mindestens 4,5 Meter über der Fahrbahn respektive 2,5 Meter über dem Trottoir betragen.

Ebenso sind Kandelaber, Verkehrs- und Strassenschilder, Hydranten und Trottoirs freizuhalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, die Grundeigentümer im Falle eines Unfalles haften und die Gemeinde, nach vorgängiger Anweisung durch den Gemeinderat, den Rückschnitt der Pflanzen zulasten der Fehlbaren selbst anordnen kann.

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