Hofstetten-Flüh: Pflanzen am Wegrand sind zurückzuschneiden
Leimental 05.09.2022 - 12:31
Wie die Gemeinde Hofstetten-Flüh mitteilt, werden die Einwohner aufgefordert, ihre Bepflanzung zum Strassen- und Wegrand zurückzuschneiden.
Die Strassen-, Trottoir- und Fussweganstosser werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher und Anpflanzungen auf die Parzellengrenzen zurückzuschneiden. Oberhängende Aste oder Hecken dürfen nicht in das öffentliche Areal ragen. Mit regelmässigen Rückschnitten hilft man mit, dass der Verkehrsraum nicht eingeengt und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Bei Verkehrsflächen ist die lichte Höhe von mindestens 4,20 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter zu stutzen. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht gemindert werden. Die Strassen- und Verkehrssignalisaation sowie die Hydranten sind freizuhalten.
Die Hecken sind mindestens senkrecht auf die Grundstücksgrenze oder besser um 10 Zentimeter hinter die Grundstücksgrenze (aufgrund der anstehenden Wachstumsphase) zurückzuschneiden.