Im Mühlegarten in Ettingen gilt teilweises Fahrverbot
Leimental 23.08.2023 - 06:19
Wie die Gemeinde Ettingen berichtet, wird im Mühlegarten ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» angebracht.
Im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30 im Gebiet Süd-Ost wurde im Nebengraben und am Amselfelsweg das bestehende Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» entfernt.
Der Gemeinderat Ettingen hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft (SVG BL, SGS 481) vom 3. Mai 2012 im Mühlegarten, Bereich zwischen Mühlehalde und Hofstettenstrasse, Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» beschlossen.
Um einen möglichen Schleichverkehr durch das Quartier zu verhindern, wird im betroffenen Bereich das entsprechende Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» angebracht.
Es kann Beschwerde erhoben werden
Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse Liestal, Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.
Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.