Oberwil BL stimmt der Gründung einer Arbeitsgruppe zu
Leimental 18.10.2024 - 12:15
In Oberwil BL wird per 1. Januar 2025 eine Arbeitsgruppe für den Aufbau einer Interessensgemeinschaft der Oberwiler Vereine gegründet.
Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, zeigen die aktuellen Entwicklungen und Trends, dass das Engagement in und zugunsten von Vereinen abnimmt, die sportliche Betätigung ausserhalb von Vereinen jedoch zunimmt. Auch der Individualismus in der Freizeitgestaltung nimmt zu.
Die Anforderungen an die Verbände und die individuellen Bedürfnisse der Vereine an die Ausstattung und Kapazitäten der Sport- und Freizeitanlagen steigen.
Aufgrund dieser Ausgangslage und den zunehmenden Nachwuchsproblemen bei den Vereinen soll sichergestellt werden, dass sich die Oberwiler Vereinslandschaft gesund weiterentwickeln kann.
Interessensgemeinschaft für alle Vereine in Oberwil
Eine Projektgruppe hat während eines Jahres an verschiedenen Fragestellungen zum Thema «Das Vereinswesen der Zukunft» gearbeitet und sich Gedanken darüber gemacht, was die Oberwiler Vereine für ihre Zukunft brauchen und wie Oberwil als dynamische und moderne Vereinslandschaft wahrgenommen werden kann.
Die Projektgruppe erachtet aufgrund aller Erkenntnisse aus den Workshops die Gründung einer Interessensgemeinschaft (IG) für alle Vereine in Oberwil als lohnenswerte Massnahme.
Die Vision: Die Vereine koordinieren sich untereinander, mit Unterstützung der Gemeinde, und die IG unterstützt die kommunalen Vereine bei ihren individuellen Vereinszielen und Vereinsanlässen.
Arbeitsgruppe besteht aus acht bis neun Mitgliedern
Der Gemeinderat hat der Gründung einer Arbeitsgruppe für den Aufbau einer Interessensgemeinschaft der Oberwiler Vereine zugestimmt und wird diese ab 1. Januar 2025 als beratendes Gremium einsetzen.
Die Arbeitsgruppe hat den übergeordneten Auftrag, den Aufbau und die Gründung eines Vereins gemäss Art 60ff ZGB voranzutreiben. Die Arbeitsgruppe besteht aus acht bis neun Mitgliedern der verschiedenen kommunalen Vereine oder Privatpersonen, inklusive eines Vertreters des Gemeinderats.
Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt und nach dem geltenden Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe entschädigt.
Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil. Gemäss § 8 Gemeindegesetz können auch handlungsfähige, in der Gemeinde Oberwil nicht wohnhafte Personen Einsitz nehmen. Bewerbungen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf können bis zum 25. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.