Ex-Miss getötet: Mann (43) erhält lebenslängliche Freiheitsstrafe

Die Ex-Miss-Schweiz-Finalistin K.J.* (†38) wurde im Februar 2024 Opfer eines Femizids. Nun wurde das Urteil gegen ihren Mörder bekanntgegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2024 wurde die frühere Miss-Schweiz-Finalistin K.J.* getötet.
- Die 38-Jährige wurde erst erwürgt und die Leiche dann zerstückelt.
- Nun wurde das Urteil gegen den heute 43-jährigen Täter bekanntgegeben.
Am 13. Februar 2024 geschah in Binningen BL eine schreckliche Tat. Die frühere Miss-Schweiz-Finalistin K.J.* (†38) wurde Opfer eines Femizids.
M.R.* soll die Frau an jenem Dienstag erwürgt und die Leiche danach in der Waschküche zerlegt haben. Inzwischen gibt er die Tat zu. Er erklärte jedoch, dass er in Notwehr gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hatte gegen den Täter am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen Mordes und Störung des Totenfriedens erhoben.
Nun hat das Baselbieter Strafgericht das Urteil gegen den heute 43-Jährigen bekanntgegeben.
Er wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er muss zudem an die beiden kleinen Töchter eine Genugtuung von je 100'000 Franken bezahlen. An die Mutter der getöteten Frau muss er 126'000 Franken Genugtuung entrichten, an ihren Vater 120'000 und an die Schwester 60'000 Franken.
Der 43-Jährige muss zudem eine Entschädigung von 20'000 Franken an die Opferhilfe bezahlen sowie die Anwaltskosten der Angehörigen übernehmen.

Rund 150 Menschen gedachten vor dem Urteil mit Transparenten der ermordeten Frau. Sie bildeten vor dem Strafjustizzentrum eine Menschenkette und protestierten gegen Femizide.
«Kein Indiz für die Notwehrthese»
«Es gibt kein Indiz für die Notwehrthese», sagte Gerichtspräsident Daniel Schmid bei der Urteilsbegründung. Die Darstellungen des Beschuldigten, er habe sich im Februar 2024 in Binningen gegen einen Messerangriff die Frau gewehrt und sie dabei versehentlich getötet, liess er nicht gelten.
Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass das Opfer mit einem Gegenstand erdrosselt wurde. Er widersprach somit den Darstellungen des Beschuldigten, er habe die Frau einhändig gewürgt.
Die vom 43-Jährigen geschilderten angeblichen Abwehrbewegungen hätten nicht zum Tod der Frau führen können. Wenn jemand ein Werkzeug einsetze, um das Opfer zu strangulieren, so müsse das gezielt geschehen, sagte der Gerichtspräsident.
Gestützt auf gerichtsmedizinische Befunde wies Schmid die Aussagen des Beschuldigten zurück, die Frau habe ihn zuvor mit einem Filetiermesser angegriffen. Die Kratzer an seinem Hals könnten keine Folge eines Messerangriffs sein.
Ungereimtheiten in den Aussagen des Mannes
Schmid wies auf weitere Ungereimtheiten in den Aussagen des Mannes hin. Zunächst habe er behauptet, seine Frau tot aufgefunden zu haben, später habe er in einer nachgeschobenen Version von einem Streit und einer Panikreaktion gesprochen.

Zudem habe er die Tötung mit einem «Überlebenskampf» erklärt. Im Widerspruch dazu stehe, dass er danach sämtliche Spuren akribisch verwischen wollte. Die Notwehrgeschichte sei nicht nur aus gerichtsmedizinischer Sicht ausgeschlossen, sondern auch inhaltlich absurd, so Schmid.
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden», sagte der Gerichtspräsident vor der Urteilsbegründung. Kein Gerichtsurteil könne das Vakuum ausfüllen, das der Verlust eines geliebten Menschen verursacht. «Wir vom Gericht werden Sie nicht vergessen», sagte er weiter zu den Angehörigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brauchst du Hilfe?
Bist du von Gewalt betroffen oder hast du Gewalt erlebt?
Unterstützung findest du anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter der Opferhilfe-Nummer 142.
Bei der Opferhilfe Schweiz erhältst du du kostenlose und vertrauliche Beratung sowie Informationen zu deinen Rechten und möglichen nächsten Schritten:
--> https://www.opferhilfe-schweiz.ch
Wenn du kurzfristig Schutz brauchst, kannst du dich an ein Frauenhaus in deiner Region wenden. Eine Übersicht der Frauenhäuser in der Schweiz findest du hier:
--> https://www.frauenhaeuser.ch
Mehr Infos zum Thema findest du bei der Präventionskampagne des Bundes:
*Namen der Redaktion bekannt






