Stadt Basel

Abstimmungspanne in Basel: Nun will eine Auslandschweizerin klagen

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Basel,

Im Kanton Basel-Stadt konnten rund 2000 elektronisch abgegebene Stimmen wegen technischer Probleme nicht ausgewertet werden. Das hat jetzt ein Nachspiel.

Abstimmung Basel
Ein Wegweiser zum Stimmlokal im Rathaus in Basel. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel-Stadt kam es bei den Abstimmungen per E-Voting zu einem technischen Fehler.
  • Das Problem liegt bei den USB-Sticks, die zur Entschlüsselung der Urne notwendig sind.
  • Auslandschweizerin Christine D'Souza will deswegen rechtliche Schritte einleiten.
  • Mehrere Parteien fordern Antworten vom Kanton zur E-Voting-Panne.

Diese Panne bei den Abstimmungen sorgt im Kanton Basel-Stadt für Diskussionen: Wegen technischer Probleme konnten rund 2000 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden.

Dabei handelt es sich um Stimmen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern. Hinzu kommen Stimmen von Menschen, die aufgrund einer Behinderung zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt sind.

Das Problem besteht bei der Verwendung der USB-Sticks, die zur Entschlüsselung der Urne notwendig sind. Das teilte die Staatskanzlei des Kantons bereits am Freitag mit.

Kanton will Stimmen (noch) nicht für ungültig erklären

Gestern teilte die Staatskanzlei zwar mit, dass die 2048 so abgegebenen Stimmen «gegenwärtig nicht als ungültig betrachtet» werden. Das würde «den falschen Eindruck erwecken, die betreffenden Stimmberechtigten hätten fehlerhaft abgestimmt».

Man werde versuchen, das technische Problem bis zur Erwahrung der eidgenössischen Resultate durch den Bundesrat zu lösen. Sollte das bis am 21. März nicht geschafft werden, würde man die nicht lesbaren Stimmen doch für ungültig erklären.

Die Staatskanzlei bedauere den Vorfall. «Im nächsten Schritt wird der Kanton Basel-Stadt die Fehlerursache sorgfältig analysieren, um Massnahmen zu ergreifen, die zukünftig ähnliche Fehler verhindern.»

Auslandsschweizerin «hässig»

Die im Elsass lebende Auslandsschweizerin Christine D'Souza ist von dem technischen Fauxpas betroffen: «Das macht mich ziemlich hässig», erzählt sie gegenüber SRF. Sie will rechtliche Schritte einleiten.

Denn erstens liege der Fehler nicht bei ihr. Zweitens habe der Staat eine Bringschuld seit dem Donnerstagnachmittag: «Er hat eigentlich angeblich per Zufall am Freitag um 16 Uhr am Nachmittag informiert. Dann war ja nichts mehr möglich – das ist ein Witz!»

Sollte das E-Voting eingestellt werden, bis absolute Zuverlässigkeit garantiert werden kann?

Damit habe man bereits gerechnet, erklärt Vizestaatsschreiber Marco Greiner: «Wenn jemand sein Stimmrecht nicht ausüben kann, ist das eine Verletzung seiner politischen Rechte. Das bedauern wir sehr.»

Man verstehe natürlich, wenn Leute diesbezüglich Sachen unternehmen möchten. «Es gibt ja auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die sie ergreifen können.»

Parteien stellen Einstellung von E-Voting in den Raum

Auch auf politischer Ebene könnte die E-Voting-Panne Folgen haben. So hat laut der «Basler Zeitung» etwa der LDP-Fraktionspräsident, Grossrat Raoul Furlano, einen an die Basler Regierung gerichteten Vorstoss formuliert.

Das Ziel von E-Voting sei, «die politische Teilnahme bestimmter Bevölkerungsgruppen zu erleichtern und zu erhöhen». Dass nun ein «konkreter demokratischer Schaden» verursacht worden sei, wiege umso schwerer.

Von der Exekutive will er deshalb die genauen Gründe für die Panne und die Gesamtausgaben, die bisher in den Aufbau des E-Votings geflossen sind, wissen. Und er fragt, ob die Regierung bereit sei, künftig auf E-Voting zu verzichten. Zumindest bis die absolute Zuverlässigkeit gewährleistet werden könne.

FDP-Grossrat Luca Urgese spricht in einer Interpellation vom «USB-Gate». Er möchte von der Regierung wissen, ob Basel-Stadt als einziger Kanton «zur Entschlüsselung der digitalen Urne auf externe Hardware-Komponenten» setze.

Er fragt zudem, ob es denn «kein Backup für den Fall von technischen Problemen» gebe. Wegen der Panne stelle sich die Frage, ob man das Pilotprojekt allenfalls per sofort einstellen müsse.

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