Basel: Sprayereien auf privatem Grund – das kostet es den Kanton

Wenn Sprayer auf privatem Grund zuschlagen, springt der Kanton bei den Reinigungskosten teilweise ein. Die Ausgaben dafür sind in den letzten Jahren gestiegen.

Das Wichtigste in Kürze
- In den letzten Jahren sind die Fallzahlen sowie die Kosten für die Entfernung illegaler Sprayereien auf privatem Grund in Basel-Stadt gestiegen.
- Ein GLP-Grossrat fragt den Regierungsrat, ob Schmierereien von den Behörden kategorisiert werden.
- Dies verneint die Regierung. Der Fokus liege auf der Entfernung und Reinigung.
Graffiti sind mittlerweile kaum aus dem Stadtbild wegzudenken. Teilweise sind Sprayereien auch durchaus bewilligt und verschönern als Urban Art die Umgebung.
In anderen Fällen sorgt Graffiti aber auch für Kopfschütteln. Hier und da können die Botschaften politisch kontrovers und diskriminierend sein – oder sie verunstalten schlicht privaten Grund.
Geschädigte können sich im Kanton Basel-Stadt die Entfernung solcher Sachbeschädigungen vergüten lassen. Bis zu 80 Prozent der Reinigungskosten werden zurückerstattet.

Die Kosten dafür sind in den letzten Jahren jedoch stark gestiegen. Während 2022 «nur» 359'000 Franken ausbezahlt wurden (598 Fälle), waren es 2025 608'000 Franken (940 Fälle). Dies geht hervor aus einer Antwort des Basler Regierungsrates auf eine Schriftliche Anfrage des GLP-Grossrats Niggi Daniel Rechsteiner.
Bis zu 10’000 Franken könne die Entfernung einer grossflächigen Schmiererei je nach Ausmass und Untergrund kosten.
Mehr Demos im Fokus
«Die Zunahme der Fallzahlen und Kosten ist vor allem auf die angespannte weltpolitische Lage und die damit einhergehende Steigerung von Demonstrationen und politischen Kundgebungen zurückzuführen», schreibt die Regierung.
In seiner Anfrage will Rechsteiner unter anderem wissen, ob der Kanton die Sprayereien kategorisiert: «Für eine sachgerechte politische Beurteilung ist es zentral, zu verstehen, ob es sich dabei überwiegend um einfache Schriftzüge, grossflächige Schriftbilder, künstlerische Darstellungen oder andere Formen handelt.»

Auch sei interessant, welche Motive und Inhalte dominierten. Ob es sich um politische Botschaften oder lediglich beispielsweise um Fussball-bezogene Schmierereien handelt.

Die kurze Antwort der Regierung auf beide Fragen lautet jeweils: Nein. «Der Fokus der Stadtreinigung sowie des Rückerstattungssystems liegt auf der raschen und effizienten Entfernung von Sprayereien und Schmierereien.» Ebenso sei es oft gar nicht so eindeutig, in welche bestimmte Kategorie eine Verschmutzung gehört.
«Ziel ist, legale Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten»
Jedoch würden Sprayereien dokumentiert, schreibt der Regierungsrat weiter. Polizei und Staatsanwaltschaft könnten diese Unterlagen einsehen. Bei der Ermittlung eines Täters oder einer Täterin seien diese im weiteren Verfahrensverlauf einsetzbar.
Auch wird in der Antwort klargemacht: Illegales Graffiti werde als Sachbeschädigung gewertet, egal wie hoch die künstlerische Qualität ist.
Grundsätzlich brauche es eine Bewilligung beziehungsweise das Einverständnis der entsprechenden Eigentümerschaft. Handelt es sich gar um rassistische, diskriminierende oder anderweitig anstössige Inhalte, würden diese prioritär entfernt.
Gleichzeitig wolle man aber auch Urban-Art-Projekte fördern: «Ziel ist es, legale Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten und gleichzeitig unerwünschte Sprayereien im öffentlichen Raum zu reduzieren.»





