Basler Verwaltungsgericht gibt der Jungen SVP in Plakatstreit recht

Die Junge SVP darf zwei kontroverse Plakate in Basel-Stadt aufhängen, entschied das Verwaltungsgericht.

Die Junge SVP Schweiz darf im Kanton Basel-Stadt zwei umstrittene Plakate aufhängen, wie das Verwaltungsgericht des Kantons entschieden hat. Die Partei betrachtet das Urteil als wegweisend, wie sie am Freitag mitgeteilt hat.
Die Plakate zeigen das gleiche Motiv: Zu sehen sind ein vermummter Mann mit einem Messer in der Hand und eine androgyne Person mit einer Spraydose, die einen Pride-Schal trägt. Sie unterscheiden sich lediglich in den Aufschriften. Eines ist mit «Angriff auf unsere Freiheit stoppen!» betitelt, das andere mit «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen!».
Kampagne gegen Islamismus und "Woke"-Antisemitismus
Das Verwaltungsgericht befand in seinem Urteil vom 23. September, dass sich die Darstellung des Mannes gegen die politische Ideologie des Islamismus richte und nicht gegen die Glaubensgemeinschaft der Muslime. Die Darstellung der «woken» Personen empfand bereits das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) als zulässig.
Die Junge SVP hatte die Kampagne nach eigenen Angaben im Frühjahr 2024 gestartet, nachdem sie im Nachgang des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine «regelrechte Antisemitismus-Welle» in der Schweiz festgestellt habe.
Gerichtsentscheid: Plakate dürfen aufgehängt werden
Die baselstädtische Allmendverwaltung hatte die Plakate nicht bewilligt, das BVD hatte in zweiter Instanz nur das mit dem Islamisten-Schriftzug verboten. Gegen den BVD-Entscheid hat die Junge SVP nun erfolgreich rekurriert und beide Plakate durchgebracht.