Behandlungsfrist für Kita-Initiative wird verlängert
Liestal 14.11.2024 - 11:33
Die Initiative für gebührenfreie Kinderbetreuung im Kanton Basel-Landschaft erhält mehr Zeit zur Bearbeitung.
Die Behandlungsfrist für die Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» im Kanton Basel-Landschaft wird um ein Jahr verlängert. Das Volksbegehren der SP soll im Sommer 2026 zur Abstimmung kommen. Der Landrat hat am Donnerstag der Fristverlängerung einstimmig und diskussionslos zugestimmt.
Die Regierung hatte das Volksbegehren zunächst dem Parlament ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Der Landrat folgte jedoch im Januar 2023 einem Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission, die Regierung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu beauftragen. Dafür soll nun die Behandlungsfrist um zwei Jahre auf den 2. August 2025 verlängert werden.
Gegenvorschlag in Arbeit
Die Regierung erarbeitet derzeit im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung (FEB/SEB) und der Tagesschulen» unter Einbezug der Gemeinden einen Gegenvorschlag. Wie der Regierungsrat schreibt, benötigen die Arbeiten noch Zeit, da für mehrere komplexe Fragestellungen, zum Beispiel die Finanzierung des Mehraufwands für Kinder mit Behinderungen noch Lösungen gefunden werden müssten.
Die SP hatte die nichtformulierte Initiative im Juni 2021 eingereicht. Sie verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden die «kostenlose und bedarfsgerecht» Kinderbetreuung bis zum Eintritt in die Primarschule finanzieren.