Arlesheim BL: Lebender Karpfen im Brunnen sorgt für Aufsehen

Nanu – ein Karpfen im Brunnen? In Arlesheim BL beim Dom schwamm ein solcher Fisch kürzlich in ungewöhnlichem Gewässer. Wie er dort hinkam, ist unbekannt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schuppenkarpfen schwamm vor Kurzem im Brunnen beim Arlesheimer Dom.
- Wie er dort hinkam, bleibt ein Rätsel.
- Für den Fisch ist der Brunnen kein artgerechter Ort. Er wurde rasch wieder entfernt.
Bei besonders hohen Temperaturen planschen kleine Kinder gerne mal im lokalen Dorfbrunnen.
Doch was neulich im Brunnen auf dem Domplatz in Arlesheim BL schwamm, dürfte einige verwundert haben.
Ein ausgewachsener Schuppenkarpfen drehte dort einsam seine Kreise, wie aus einem Facebook-Post hervorgeht.
In der Gruppe «Du weisch, dass de vo Arlesheim bisch, wenn....» schrieb die Userin, die das Bild postete: «Was macht der Karpfen am Dombrunnen?»
Eine Antwort auf die Frage, wie der Fisch dorthin gelangte, findet sich in den Kommentaren nicht.

Eventuell habe «ein Scherzkeks ihn aus der Ermitage mitgenommen», spekuliert ein Nutzer. Bei der nahe gelegenen Ermitage handelt es sich um den grössten englischen Landschaftsgarten der Schweiz.
Basler Amt: «Gehen davon aus, dass er noch nicht lange im Brunnen war»
Auch beim Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW) weiss man dazu wenig. Auf Nau.ch-Anfrage sagt Jagd- und Fischereiverwalter Holger Stockhaus: «Wir wissen nicht, wer den Karpfen in den Brunnen gebracht hat.»

Er sagt lediglich: «Wir gehen davon aus, dass er noch nicht lange im Brunnen war.»
Brunnen nicht für Fische gedacht
Was zunächst wie ein harmloser Lausbubenstreich daherkommt, hätte für den Fisch bittere Konsequenzen haben können.
Eine Nutzerin in der Facebook-Gruppe konstatiert: «Der findet dort doch gar kein Essen.»
Holger Stockhaus vom AfWW hält einen Brunnen ebenso nicht für einen artgerechten Aufenthaltsort: «Das Hältern in einem Brunnen entspricht nicht den Lebensraumansprüchen eines Karpfens.»
Der Jagd- und Fischereiverwalter erklärt, dass so ein Verhalten durchaus auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die vorgefundene Situation sei gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen «nicht konform» gewesen.
Im Einzelfall müsse der Staatsanwalt über ein entsprechendes Strafmass entscheiden.
Aufgrund der raschen Meldung an die Behörden scheint dem Süsswasserbewohner nichts zugestossen zu sein. Gemäss Stockhaus hat man ihn in einem geeigneten Habitat in der Birs wieder freigelassen.