Stadt Basel

Basel-Stadt muss renitenten Polizisten weiterbeschäftigen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Ein Basler Polizist darf trotz früherer rassistischer und sexistischer Pflichtverstösse im Korps bleiben. Das Appellationsgericht hat die Kündigung gegen ihn für ungültig erklärt, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Appellationsgericht Basel-Stadt pfeift die Kantonspolizei zurück: Trotz rassistischen und sexistischen Vorfällen darf sie einen zuvor versetzten Polizisten nicht entlassen. (Symbo...
Das Appellationsgericht Basel-Stadt pfeift die Kantonspolizei zurück: Trotz rassistischen und sexistischen Vorfällen darf sie einen zuvor versetzten Polizisten nicht entlassen. (Symbo... - KEYSTONE/URS FLUEELER

Zuvor hatte die Personalrekurskommission die Kündigungsverfügung gegen den Polizisten aufgehoben. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erhob dagegen Rekurs. Das Appellationsgericht lehnte diesen jedoch ab.

Aufgrund seines Verhaltens hatte die Polizei den Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt. Das Verwaltungsgericht bestätigte in einem Urteil vom September 2024 die Pflichtverletzungen des Polizisten und somit auch die Versetzung. Das Korps stellte den Mann im November 2024 frei und kündigte ihm im Januar 2025.

Das Appellationsgericht argumentierte, dass die Kantonspolizei den Mann für diese Verfehlungen bereits im März 2023 mit einer Versetzung und einer Lohnreduktion bestraft hatte. Diese Massnahme sei rechtskräftig. Den Polizisten erneut in Form einer Kündigung für dieselben Pflichtverletzungen zu bestrafen sei unzulässig, so das Urteil. Der Polizist habe ein Jahr nach der Versetzung seine Arbeit «tadellos» ausgeführt, schreibt das Appellationsgericht.

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Das Verwaltungsgericht stellte in einem Urteil von 2024 mehrere Pflichtwidrigkeiten fest. Darunter gehören sexuelle Belästigungen von Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, sexistische Beschimpfungen von Kolleginnen, rassistische Bemerkungen und Racial Profiling gegen Schwarze sowie «Sieg Heil»-Rufe. Dass er auch den Hitlergruss gezeigt haben soll, ist jedoch gemäss Verwaltungsgerichtsurteil nicht erstellt.

Unter dem neuen Kommandanten Thomas Würgler stellte die Polizei den Mitarbeiter im November 2024 frei. Wenige Monate zuvor, im Juni 2024 hatte der Staats- und Verwaltungsrechtler Markus Schefer einen Bericht über die Situation im Korps veröffentlicht. Er stellte nach einer anonymen Befragung unter anderem Rassismus- und Sexismusprobleme. Eine der Folgen dieses Berichts war, dass die Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) den damaligen Kommandanten Martin Roth freistellte und Würgler interimistisch folgte.

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