Feuerwerk in Basel: Das musst du beachten

Trotz Tier- und Lärmschutzbedenken gibt es immer noch viele Menschen, für die Feuerwerk an Silvester einfach dazugehört. Es gibt jedoch Regeln zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Silvesterabend steht vor der Tür.
- In Basel-Stadt ist privates Feuerwerkzünden erlaubt.
- Doch was muss ich beachten? Hier eine Übersicht.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. In den Geschäften wird wieder fleissig Feuerwerk eingekauft. Für viele gehört dies zum Jahreswechsel einfach dazu.

Doch Achtung: Schweizweit gibt es unterschiedliche Regeln, was das Abbrennen der Pyrotechnik angeht.
Im Kanton Basel-Stadt etwa ist privates Feuerwerk am 31. Dezember von 18 Uhr bis 1 Uhr am Neujahrstag erlaubt. Ein grosses über dem Rhein wie in der Vergangenheit wird es nicht geben.
Aber auch hier gibt es Vorgaben, die es zu beachten gilt. So ist sogenanntes bodenknallendes Feuerwerk nicht erlaubt, genauso wie das Zünden in Menschenmengen.
Zugelassen sind Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3. Letztere dürfen jedoch nur einzeln gezündet werden. In allen Fällen muss sichergestellt werden, dass nichts und niemand gefährdet wird.
Ein Feuerverbot kann das eigentlich erlaubte Zeitfenster aussetzen. Dies kann beispielsweise bei Waldbrandgefahr verhängt werden.
Es gibt aber auch lokale Bestimmungen, die den Pyro-Spass gänzlich verbieten. So ist im Umkreis von 200 Metern zu Spitälern feuerwerksfreie Zone.

Die Binningerstrasse ist ebenso tabu. Entlang dieser verläuft nämlich der Zoo. Auf dem Fussweg links- und rechtsseitig des Birsigs gilt dieselbe Sonderregel.
Auch bei den Langen Erlen tummeln sich viele Tiere. Deshalb muss dort im Erlenparkweg ab Fasanenstrasse bis zur Bahnunterführung beim Schorenweg ebenso auf Feuerwerk verzichtet werden. Der dort angrenzende Velo- und Fussweg ist dabei eingeschlossen.
Wer sich diesen Regeln widersetzt, dem droht der Griff ins Portemonnaie durch die Polizei. Eine Ordnungsbusse von 150 Franken kann dann fällig werden.
Liestal handhabt es strenger
Strenger wird das Ganze geregelt im Hauptort des Nachbarkantons. In Liestal gilt gemäss der Webseite der Stadt sogar ein absolutes Feuerwerk-Verbot an Silvester.
Hier kostet eine Zuwiderhandlung sogar 200 Franken.





