Hockey-Bubis filmen Kollegen in Garderobe

Redaktion
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Sissach,

Beim EHC Zunzgen-Sissach kam es zu einem aufsehenerregenden Vorfall. U14-Spieler filmten Kollegen, obwohl diese das gar nicht wollten.

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U14-Eishockey-Spieler filmten Kollegen gegen deren Willen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Jugendliche Eishockey-Spieler haben Kollegen nach einem Match gegen deren Willen gefilmt.
  • Der Nachwuchschef des betroffenen Baselbieter Clubs hat deshalb nun durchgegriffen.
  • Bei privaten Aufnahmen ohne Zustimmung können schwere Strafen ausgesprochen werden.

Vor Kurzem trieben es einige Jugendliche bei einem Eishockey-Spiel in Sissach BL zu weit. Nachwuchs-Spieler der U14-Mannschaft filmten mit dem Handy Teamkollegen in der Garderobe – gegen deren Willen.

Der Nachwuchschef des Vereins, Vanjo Di Biase, musste daraufhin einschreiten. In einem Rundschreiben an die Eltern, aus welchem die «bz Basel» zitiert, spricht er von einem «No-Go».

Man wolle strikt durchgreifen und bei Bedarf auch disziplinarische Massnahmen durchsetzen.

Keine Nacktaufnahmen

Mit den Eltern der verdächtigten Spieler suchte man das Gespräch, sagt Di Biase gegenüber der Zeitung. Bei dem Vorfall sei es zu keinen Nacktaufnahmen gekommen. Auch sei nichts im Internet gelandet.

Sollte es für Jugendliche ein Social-Media-Verbot geben?

Der Nachwuchschef hat für diesen Vorfall keine Toleranz übrig: «Das geht weit über einen Bubenstreich hinaus.»

Tatsächlich kann so etwas schnell ins Strafbare übergehen. Das Aufnehmen im Privatbereich gegen den Willen der Betroffenen gilt als Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs.

Harte Strafen in schweren Fällen

Dies ist strafbar, wie die «bz Basel» unter Berufung auf die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft schreibt. In schweren Fällen kann gar eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

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Das Handy ist heutzutage bei Jugendlichen ein steter Begleiter. (Symbolbild) - depositphotos

Offen ist laut Vanjo Di Biase weiterhin, ob der Club nun das Handy in der Eishalle komplett verbieten möchte.

Sowas ist möglich, wenn die Eltern diese Regeln unterschreiben, so die Jugendanwaltschaft. Bei Weigerung könne der Verein aber auch einen Ausschluss durchsetzen.

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