Neuregelung für schulpsychologische Abklärung im Baselbiet

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Ab August 2026 wird im Kanton Baselland nur noch der Schulpsychologische Dienst (SPD) Abklärungen bei Kindern und Jugendlichen durchführen.

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Ab 15 Punkten müssen die Betroffenen das Schuljahr wiederholen. (Symbolbild) - keystone

Ab dem 1. August 2026 soll im Kanton Baselland nur noch der Schulpsychologische Dienst (SPD) Abklärungen bei Kindern und Jugendlichen mit möglichen schulischen Folgen durchführen. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Bisher ist gemäss Bildungsgesetz auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) des Kantons Basel-Landschaft involviert.

Mit Blick auf die weiterhin steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler sowie die nach wie vor grosse Nachfrage nach medizinischen und laufbahnrelevanten Abklärungen sei eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwingend, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Mittwoch.

Ziel: Entlastung für Kinder-und Jugendpsychiatrie

Mit der Gesetzesänderung will die Regierung die KJP entlasten. Mit seiner schulpsychologischen Expertise und der engen Anbindung an die Schulen sei der SPD besser in der Lage, den Schuldienst umfassend und effizient zu gewährleisten, heisst es weiter. Zudem sollen mit dieser Massnahme Wartelisten und Bearbeitungszeiten bei Kindern und Jugendlichen verkürzt werden.

In der Übergangsphase bis am 1. August 2026 sollen die bei der KJP pendenten Fälle schrittweise an den SPD übergeben werden, der ab diesem Zeitpunkt rund 740 zusätzliche Fälle pro Jahr betreuen wird.

Insgesamt soll es beim SPD vier zusätzliche Vollzeitstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie 0,2 Stellen für die Administration geben. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Dezember.

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