Parkkartenbezug in Allschwil für das Jahr 2024 möglich
Region Allschwil 12.12.2023 - 08:35
Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, sind die Parkkartenpreise in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt und bleiben für 2024 unverändert.
Die Gemeinde Allschwil hat das Bezugssystem bewusst flexibel konzipiert, sodass es jederzeit möglich ist, Parkkarten für die kommenden Jahre bereits frühzeitig zu beziehen.
Das Anfangsdatum («Gültig ab») kann beim Onlineantrag selbstständig für das jeweilige Kalenderjahr ausgewählt werden.
Das Enddatum wird automatisch generiert und ist immer der 31. Dezember des ausgewählten Kalenderjahres.
Somit könnte theoretisch bereits heute eine Parkkarte für das Jahr 2030 bezogen werden.
Onlinebezug und Zahlung mit Print@home-Option
Die Anwohnerparkkarten können mit einem gültigen Fahrzeugausweis online bezogen, bezahlt und per «Print@home» ausgedruckt werden.
Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von 20 Franken belastet, es ist nur Barzahlung möglich.
Der Schalter der Gemeindepolizei ist Montag bis Freitag von 10 bis 11.45 Uhr geöffnet.
Tages- oder Halbtagesparkkarten können von Einwohnenden und auswärtigen Personen jederzeit erworben werden.
Flexibilität und Vorteile
Die Karten können ebenfalls online bestellt, bezahlt und ohne Bearbeitungszeit per «Print@home» ausgedruckt werden.
Für in Allschwil ansässige Firmen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden Angestelltenparkkarten zu erwerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen.
Es ist zwingend ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieses hat die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten, da die Karten kontingentiert sind.
Die Verteilung der Karten innerhalb des Betriebs ist Sache des gesuchsstellenden Betriebs. Gesuche sind an die Gemeindeverwaltung Allschwil zu richten.
Anwohnerparkkarte kostet 50 Franken pro Kalenderjahr
Die Parkkartenpreise sind in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt und bleiben unverändert.
Anwohnerparkkarte kostet 50 Franken pro Kalenderjahr und Fahrzeug Tageskarte 20 Franken pro Tag.
Halbtageskarte Vor- und Nachmittag beträgt je zwölf Franken und die Angestelltenparkkarte 860 Franken pro Kalenderjahr und Fahrzeug.
Handhabung der Parkkarten Parkkarten sind jeweils gut sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen.
Gültigkeitsbereich und Ausnahmen für Anwohnerparkkarten
Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt» gesondert signalisiert sind.
In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig (es sind dies: Basler-, Binninger-, Neuweiler-, Oberwiler-, Schönenbuchstrasse sowie Fabrikstrasse und Grabenring).
In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen.
So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte mit der «normalen» Parkscheibe frei parkieren.
Regelungen zu Werktagen, Parkscheiben und Zonensignalisation
Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.
Ohne Parkkarte (Anwohner-, Tages-, Halbtages- oder Angestelltenparkkarte) ist zwingend die Parkscheibe mit der Ankunftszeit einzustellen.
Die Pflicht für die Anbringung der Parkkarte oder einer Parkscheibe besteht auch in Gemeindestrassen, wo keine blauen Parkfelder markiert sind.
Hier gilt in jedem Fall die sogenannte «Zonensignalisation», welche bei der Einfahrt ins Quartier beachtet werden muss.