Fahr- und Parkverbote rund um den 1. Mai-Markt

Für den 1. Mai Markt gelten in der Stadt Laufen temporäre Fahr- und Parkverbote. Betroffen sind insbesondere Viehmarktgasse, Hauptstrasse und Amthausgasse.

Damit der traditionelle 1. Mai Markt reibungslos ablaufen kann, ist das nachfolgende Fahr- und Parkregime nötig, teilt die Stadt Laufen mit.
Am Donnerstag, 30. April gilt ab 13 Uhr gilt für die ganze Viehmarktgasse und ab 15 Uhr für die ganze Hauptstrasse ein Parkverbot. Zudem ist während des Aufbaus der Marktstände mit temporären Fahrverboten zu rechnen.
Nach den primären Aufbauarbeiten für den 1. Mai Markt können die Fahrzeuge wieder parkiert werden.
Einschränkungen am Freitag, 1. Mai
Ab 6 Uhr gilt in der Viehmarktgasse und in der Hauptstrasse ein Parkverbot. Des Weiteren gilt ab 7 Uhr ein generelles Fahrverbot in der Viehmarktgasse, Hauptstrasse und Amthausgasse.
Dies gilt auch für sämtliche Anwohnerinnen und Anwohner der erwähnten Strassenabschnitten. Denken Sie deshalb rechtzeitig an allfällige Zu- und Auslieferungen.
Die Gemeinde bittet Verkehrsteilnehmer, ihr Fahrzeug vorgängig in die Aussenbezirke des Stedtli zu stellen. Sobald der 1. Mai Markt beendet ist, können nach den primären Abbauarbeiten die Strassen sukzessive wieder in Anspruch genommen werden. Zu beachten sind allfällige Parkverbote für den Folgetag (Samstag, 2. Mai 2026).
Ab 7.30 Uhr wird der Abbau des 1. Mai Marktes durch den Werkhof fortgesetzt. Deshalb ist noch mit temporären Fahrverboten zu rechnen. Die Gemeinde bittet, dies in die Planung miteinzubeziehen.






