Zwingen erinnert an die Meldepflicht für Hunde

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Laufental 07.03.2024 - 12:46

Wie die Gemeinde Zwingen meldet, müssen Hunde innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse.
Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse. - Nau.ch / Werner Rolli

Für die Anmeldung werden eine Kopie des Kaufbelegs des Hundes, eine Kopie der Haftpflichtversicherung für den Hund, eine Kopie des Impfbüchleins, der Nachweis der Hundegebühr, die bereits in der alten Gemeinde bezahlt wurde und eventuell die kantonale Bewilligung für potenziell gefährliche Hunde benötigt.

Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde

Das Hundegesetz und dessen Verordnung regeln das Halten von potenziell gefährlichen Hunden.

Als solche gelten Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino sowie Fila Brasileiro.

Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen zum Beispiel American Bully und alle Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind.

Datenbank AMICUS und Hundesteuer

Alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS registriert werden. Jede Hundehalter muss dafür besorgt sein, dass die Daten in der Datenbank korrekt sind.

Mit der Personen-ID kann sich jeder registrierte Halter einloggen und die Daten einsehen.

Die Hundesteuer sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten und werden jährlich in Rechnung gestellt.

Die Hundetaxe für den ersten Hund beträgt 130 Franken, die Taxe für jeden weiteren Hund liegt bei 180 Franken.

Von der Hundesteuer befreite Hunde

Befreit von den Hundegebühren sind Hunde, welche unter drei Monate alt sind, Diensthunde der Armee, Polizei und des Grenzwachkorps, Blindenführhunde, der ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen, ausgebildete Rettung– und Katastrophenhunde, Hunde, die für Tierversuche gezüchtet oder gehalten werden, und geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden.

Stichtag für die Erhebung der Hundesteuer ist der 31. März des aktuellen Jahres.

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